In den vergangenen zwei Jahren haben wir Erfahrungen mit dem gesammelt, was wir „autonome Projekte“ nennen. Das sind Rettungsaktionen, die wir selbst eigentlich nicht machen würden – weil uns im Moment die finanziellen Mittel fehlen oder weil die Personen, um die es geht, sich in unseren Priorisierungsgesprächen gegenüber dringenderen Fällen nicht durchsetzen könnten.
In mehreren erfolgreichen (und zahlreichen gescheiterten) Versuchen wurde daraufhin mit den Unterstützern der Anfragenden vereinbart, dass sie versuchen, unser monatlich benötigtes Budget (600-650 € für einen Erwachsenen und 450 € für ein Kind) unabhängig von unserer eigenen Arbeit autonom zusammen zu bringen. Mit dem Nachweis, dass dieses monatliche Budget aus eigener Initiative – und für einen mehrjährigen Zeitraum – zusammen gekommen ist, haben wir die Personen „in unsere Betreuung“ genommen und für die erforderlichen fünf Jahre gegenüber den so Hergeholten für den Lebensunterhalt nach SGB II und die Miete gerade gestanden. Der Vorteil liegt vor allem darin, dass die monatlichen Spenden abgesetzt werden können, ohne dass ein eigener Verein gegründet werden muss.
Wegen des für uns extrem hohen logistischen Aufwands haben wir im Herbst 2017 entschieden, solche Projekte bis auf weiteres – vor allem bis sich weitere ehrenamtliche Helfer zur Koordinierung bereit erklären – erst einmal auf Eis zu legen; wer den Lebensunterhalt des Hereingeholten von der Steuer absetzen möchte, dem empfehlen wir, einen eigenen Verein zu gründen (mehr unter „Helfen – Kopiert unsere Vereinsidee!“). Sobald wir autonomen Projekten wieder näher treten (voraussichtlich im Frühjahr 2018) gilt:
1.
Wir arbeiten in Berlin und Brandenburg, in keinen anderen Bundesländern. Die sog. „Referenzperson“ – der hiesige Geflohene, um dessen Angehörige es geht – muss also seit einem Jahr in Berlin oder Brandenburg gemeldet sein. Mehr dazu hier.
2.
Autonome Projekte müssen in jedem Fall mit uns vorab vereinbart werden. Wir unterliegen als gemeinnütziger Verein bestimmten Zwängen (z.B. zur Bedürftigkeit der Nutznießer), die auch Fälle außerhalb unserer eigenen Aktivität betreffen.
3.
Unsere eigene Aktivität unterliegt gewissen Bedingungen (z.B. Aufenthalt in Syrien, nicht im Nachbarland etc.), die wir auf autonome Projekte nicht 1:1 anwenden, bei der Zustimmung zu einem Projekt aber doch diskutieren. Wir behalten uns Absagen vor (etwa wenn eine Familie auch auf dem Weg des regulären Familiennachzugs zusammen kommen kann und Bürgschaften ohne große Not nur zur Verkürzung der Wartezeit dienen sollen).
4.
Das für einen Erwachsenen bzw. ein Kind benötigte monatliche Budget von 650 € (Erwachsene) bzw. 450 € (Kind) ist ein Mittelwert aus der Erfahrung mit mehr als 200 Menschen in unserer Betreuung und nicht verhandelbar. Es kann sein, dass „Ihre“ Schützlinge weniger benötigen, weil sie gleich arbeiten können, es eine Wohnung gibt oder sie Vermögen mitbringen: Das ändert für uns aber nichts an der Höhe dieses Budgets. Denn als Mittelwert wird es immer 50% Menschen geben, die weniger benötigen, und 50% brauchen mehr. An Spekulationen über den tatsächlich benötigten Betrag können wir uns nicht beteiligen, unser Budget ist definiert.
5.
Wir benötigen dieses Budget in Form von monatlich wiederkehrenden Spenden ab 10€ über unser Lastschriftformular. Im Betreff bzw Nachrichtenfeld muss ein mit uns vereinbarter Projektname stehen. „Analoge“ Spenden durch Überweisungen können wir nicht berücksichtigen, weil die Zuordnung nur sehr zeitversetzt – wenn überhaupt – möglich ist.
6.
Einzelspenden können wir nicht berücksichtigen (oder, nach vorheriger Ankündigung, allenfalls anteilig mit Sechzigsteln auf den Monatsbetrag herunterrechnen).
7.
Ein Projektname in einer Überweisung stellt für uns keine zweckgebundene Spende dar, sondern ist nur ein Parameter, um Spendensummen zu zählen. Alle Spenden fließen in einen gemeinsamen Pool, aus dem Lebensunterhalt und Miete aller Hereingeholten von uns bezahlt werden.
8.
Alle Spenden werden auf Wunsch zum Ende eines Kalenderjahres von uns mit einer steuerlich absetzbaren Spendenquittung bestätigt.
9.
Erst mit dem nachweislichen Zustandekommen des vereinbarten Budgetzieles beginnt unsere Aktivität. Der Initiator des „autonomen Projekts“ muss uns nachweisen, dass er seinerseits genügend monatliche Spender (Paten) akquiriert hat, die bereit sind, für fünf Jahre einen bestimmten Betrag zu entrichten, mit dem der Lebensunterhalt (650 EUR/Erwachsene; 450 EUR/Kinder) langfristig getragen wird. Der Initiator des Projekts muss darüber hinaus einen Verpflichtungsgeber stellen (oder selber eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen) und mit der Referenzperson einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen; die weitere Abwicklung wird von ihm – und nicht (mehr) von uns betreut; wir stehen aber für Rückfragen im Rahmen unserer Kapazitäten zur Verfügung. Wir sind erfahrungsgemäß nur in wenigen Ausnahmefällen in der Lage, Wohnraum zu finden – während wir Kosten für Lebensunterhalt und Miete übernehmen können, ist die Suche nach Wohnraum derzeit für uns eine fast unüberwindbare Hürde. Bei „autonomen Projekten“ setzen wir deshalb das Vorliegen einer Wohnmöglichkeit für die Hereinzuholenden als Bedingung voraus.
10.
Um „Placebo“-Spender, die nach dem Erreichen des Zieles umgehend kündigen, auszuschließen, erwarten wir bei einem signifikanten Sinken des autonomen Budgets aktive Mitarbeit bei der Neuakquise. Immer wieder werden wir gefragt, ob nicht einfach EIN Spender das benötigte Budget aufbringen könnte. Das entspricht aber leider nicht dem Ziel unserer Arbeit, bei der die finanzielle Last, aber eben auch das Risiko des Abspringens auf möglichst viele Schultern verteilt werden soll. Deshalb empfehlen wir bei autonomen Projekten mit Hauptsponsor, den Vorgang eigenständig und ohne unsere Beteiligung abzuwickeln. Bei der rein bürokratischen Durchführung helfen wir oder die wirklich hilfreichen und freundlichen Mitarbeiterinnen der Berliner Ausländerbehörde gern:
https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/einreise/syrische-fluechtlinge/artikel.376315.php
11.
Wenn ein vereinbartes finanzielles Projektziel nicht zustandekommt, können monatliche Spender*innen ihre Überweisungen jederzeit stoppen. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht aber in keinem Fall.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass dies alles sehr rigide klingt und ohnehin mit einer Wiederaufnahme autonomer Projekte nicht vor Frühjahr 2018 gerechnet werden kann – aber die zusätzliche Organisationslast hat sich in den letzten Jahren als kaum mehr zu stemmende Aufgabe für unseren kleinen Verein entwickelt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie selbst mit Hilfe des Crowdfundings – des Erreichens großer Ziele mit kleinen Beträgen – den Lebensunterhalt der Ihnen bekannten Angehörigen tragen. Auch ohne unsere Hilfe (oder Kenntnis) gibt es in Deutschland tausende autonome Projekte, mit denen erfolgreich Angehörige aus den syrischen Kriegsgebieten oder den Flüchtlingscamps der Anrainerstaaten herausgeholt wurden. Allein über die Landesaufnahmeprogramme haben schon weit über 25.000 Syrerinnen und Syrer ein humanitäres Visum für Deutschland erhalten – 25.000 Verpflichtungserklärungen wurden also ohne unseren Verein abgegeben. Also los!