Dr. Ulrich Karpenstein
Ulrich Karpenstein ist Partner einer überörtlichen Anwaltskanzlei mit Spezialisierung im Europa- und Verfassungsrecht. Als Vorsitzender des Vereins hat er Verpflichtungserklärungen für zwei syrische Kurden – eine Mutter und ihren 4-jährigen Sohn – abgegeben; so konnten diese legal nach Deutschland einreisen und in Berlin eine privat finanzierte Wohnung beziehen.
„Wie werden die Angehörigen ausgesucht, die der Verein unterstützt?“
„Endet die Verpflichtungserklärung mit der Asylanerkennung?“
„Warum ist Eure Initiative auf Syrerinnen und Syrer beschränkt?“
„Kann ich auch selbst Verpflichtungsgeber/in werden?“
„Leute verpflichten sich, für die Angehörigen von Flüchtlingen aufzukommen; wozu braucht es dann noch Pat/innen?“
„Seid Ihr auch über Berlin hinaus tätig?“
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