109 befragte Kandidat/innen – und schon 51 Antworten!

  • Andreae Kerstin GRUENE _ ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    „Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Personen (beispielsweise Bürgerkriegsflüchtlinge) hat massive negative Auswirkungen auf die Familien. Darin sind sich alle Fachleute, NGOs sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einig. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat eine Petition aufgesetzt, bei der auch die konkreten Schicksale dargestellt werden. Oftmals sind es die Kinder, die mit ihren Müttern alleine in überfüllten Flüchtlingslagern jahrelang auf eine Familienzusammenführung warten müssen. Die Trennung von der Familie ist ein zentrales Integrationshemmnis. Wer ständig Angst um seine engsten Angehörigen im Krieg in Syrien oder Irak haben muss, hat weniger Kraft hier in Deutschland anzukommen. Wer an seine Familie denkt und sich sorgt, kann sich nicht auf Integrationskurs, Schule, Ausbildung oder den neuen Job konzentrieren. Die Perspektive, möglicherweise erst nach langem Warten wieder vereint zu sein, treibt zudem die betroffenen Familienmitglieder, auf gefährlichen Wegen nach Europa und Deutschland zu kommen. Die Möglichkeit des Zusammenlebens mit der eigenen Familie ist eines der zentralen Grundrechte. Für geflüchtete Menschen ist die Einheit der Familie oft nur schwer möglich: Sie werden durch Krieg, Vertreibung oder auf der Flucht getrennt oder einzelne Familienmitglieder versuchen allein zu flüchten. Nach einem erfolgreich durchlaufenden Asylverfahren besteht dann eigentlich die Möglichkeit des Familiennachzugs. Doch gegenwärtig ist der Nachzug massiv beschränkt – auch deshalb, weil einerseits die Beantragung und Bearbeitung der Visa zum Familiennachzug, vor allem in den Anrainerstaaten Syriens, über ein Jahr dauert. Andererseits hat die große Koalition im Asylpaket II beschlossen, dass alle Personen mit einem sogenannten subsidiären Schutz, zum Beispiel Bürgerkriegsflüchtlinge, zusätzlich bis zu zwei Jahre warten müssen, bis sie überhaupt einen Antrag auf Nachzug stellen können. Diese Entscheidung führt dazu, dass viele – besonders syrische – Familien mehrere Jahre voneinander getrennt leben müssen. Unbegleitete Minderjährige sind von den Einschränkungen des Familiennachzugs besonders betroffen: Denn ein mögliches Nachzugsrecht der Eltern erlischt mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, so dass die Familien dauerhaft getrennt bleiben. Hinzu kommt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge offenkundig seine Anerkennungspraxis geändert hat und immer mehr syrische AsylantragstellerInnen nur den subsidiären Schutzstatus erhalten. Damit sind sie vom Familiennachzug erst einmal ausgeschlossen. Wer Integration will, muss Geflüchteten, die wahrscheinlich viele Jahre in Deutschland leben werden, Perspektiven auf ein Zusammenleben mit den Familien bieten. Ihre Grundrechte dürfen nicht beschnitten werden.

    Wir wollen außerdem die UN-Aufnahmeprogramme aus Flüchtlingslagern (Resettlement-Kontingente) deutlich ausbauen. Resettlement ist eine Ergänzung zum bestehenden Flüchtlingsschutz der Genfer Flüchtlingskonvention. Das individuelle Asylrecht wird dadurch nicht angetastet. Auch humanitäre Visa, die Schutzbedürftigen ermöglichen, sicher nach Europa zu kommen und hier Asyl zu beantragen können legale Fluchtmöglichkeiten schaffen. Wenn wir gleichzeitig Erstaufnahmeländer (wie z. B. Jordanien, den Libanon) darin unterstützen, menschenwürdige Aufnahmebedingungen zu gewährleisten und den Flüchtlingen eine echte Integrationsperspektive in ihrem Land anzubieten, werden sich weniger Menschen alleine auf den Weg machen oder sich in die Hände von Schlepperbanden begeben.“

  • Annen Niels SPD _FÜR DIE ANTWORT HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Ja, ich halte den Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte sinnvoll. In unserem Regierungsprogramm heißt es dazu: „Für traumatisierte Flüchtlinge und ihre Kinder brauchen wir spezielle Hilfseinrichtungen. Familiennachzug und das Zusammenleben in der Familie tragen zu einer guten Integration bei. Deshalb werden wir die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht verlängern.“ (S. 76).

    Ich unterstütze sowohl die Landesaufnahmeprogramme ebenso wie deutlich kleineren (und oftmals unbekannten) Bundesaufnahmeprogramme seit ihrem Bestehen. Im Rahmen meiner regelmäßigen Bürgersprechstunde haben sich viele Bürgerinnen und Bürger, Initiativen und Vereine aus Eimsbüttel an mich gewandt, und um Unterstützung bei den Aufnahme-programmen oder beim Familiennachzug gebeten. Im Rahmen meiner Möglichkeiten (z.B. durch Anfragen bei Behörden oder Ministerien, Informationsbeschaffung) habe ich mit meinen Büros in Eimsbüttel und Berlin diese Anliegen stets unterstützt.

    Ich bin der festen Überzeugung, dass wir unseren Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 16a uneingeschränkt nachkommen müssen. Gleichzeitig müssen wir aber die Fluchtursachen in den Heimatländern bekämpfen und die Flüchtlinge innerhalb Europas solidarisch verteilen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes begrüße ich daher sehr. Unsere Aufgabe muss es sein die anerkannten Flüchtlinge besser und schneller zu integrieren. Dazu gehört auch, dass wie abgelehnte Flüchtlinge und Asylbewerber konsequenter in ihre Herkunftsländer zurückführen. Mit einem Einwanderungsgesetz möchten wir transparent und verständlich, wer aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland einwandern darf und wer nicht.

    Kommentar zur Antwort:

    niels.annen.ma01@bundestag.de

  • Baehrens Heike SPD

    Kommentar zur Antwort:

    heike.baehrens@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Baerbock Annalena GRÜNE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen, die ich alle positiv beantworten möchte. Die Regelungen zum Familiennachzug sind aus meiner Sicht das wirklich größte Drama in der derzeitigen deutschen Flüchtlingspolitik.

    Ich engagiere mich bei den Flüchtlingspaten Syrien und habe eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet. Außerdem habe ich bei meinen zahlreichen Besuchen vor Ort viele Willkommensinitiativen und Vereine kennengelernt, die großartige Arbeit machen. Vielen einzelnen Menschen und Familien konnte ich helfen, indem ich mich an das Auswärtige Amt gewandt habe oder in Ausländerbehörden nachhakte. Zudem habe ich in Potsdam den Verein Hand in Hand e.V. mitgegründet. (http://hand-in-hand-potsdam.de/) Vielleicht schauen Sie ja mal vorbei.

    Neben diesen konkreten Dinge möchten wir Grüne natürlich gern unsere Vorstellungen von einer humanen Flüchtlingspolitik umsetzen und hoffen in diesem Sinne auf viele Menschen, die ebenso denken und uns am 24. September ihre Stimme geben.

    https://www.gruene.de/programm-2017/a-bis-z/wir-bekaempfen-die-fluchtursachen-und-schuetzen-fluechtlinge.html

    Mit besten Grüßen
    Ihre Annalena Baerbock

  • Bahr Ulrike SPD _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Sehr geehrte Frau M.,
    vielen Dank für Ihre Mail. Sie treffen einen wunden Punkt. Ich habe im letzten Jahr gegen das Asylpaket II gestimmt, weil ich es für falsch gehalten habe, den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auszusetzen. Im Familienausschuss haben wir das Thema heiß diskutiert. Sachstandsinformation aus dem Innenministerium war zu diesem Zeitpunkt, dass die meisten Syrerinnen und Syrer den vollen Flüchtlingsschutz erhalten und nur eine kleine Minderheit subsidiär geschützt ist. Darum haben die meisten SPD-Abgeordneten sich schließlich doch entschlossen, dem Asylpaket als Kompromiss zuzustimmen. Leider hat sich die Information als falsch erwiesen. Im letzten Jahr haben Flüchtlinge aus Syrien mehrheitlich nur subsidiären Schutz erhalten und können darum ihre Familien nicht nachkommen lassen. Ich bedauere das sehr, denn ich halte den Familiennachzug für zentral, wenn man eine gute Integration erreichen möchte und davon ausgeht, dass die Geflüchteten länger in Deutschland leben werden.
    Alles, was dabei hilft, diesen Familiennachzug zu ermöglichen, begrüße ich, besonders auch die Aufnahmeprogramme der genannten Bundesländer und das große zivilgesellschaftliche Engagement der privaten Bürgen und von Organisationen wie Flüchtlingspaten Syrien e.V.. Nach der Wahl werde ich mich deshalb mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Geflüchtete ihre Familien wieder nachholen können. Das ist auch eine Forderung aus dem Regierungsprogramm der SPD. Dort heißt es: “ Familiennachzug und das Zusammenleben in der Familie tragen zu einer guten Integration bei. Deshalb werden wir die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht verlängern.“ (S. 59).

    Mit vielem Dank für Ihr Engagement und mit freundlichen Grüßen,
    Ulrike Bahr

    Kommentar zur Antwort:

    ulrike.bahr@bundestag.de

  • Baur Jens NPD

    Kommentar zur Antwort:

    geschaeftsstelle@npd-sachsen.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Bayram Canan GRÜNE _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der schnell wieder verfügbar sein muss?
    Unbedingt. Als Rechtanwältin bin ich seit 14 Jahren mit dem Aufenthalts- und Asylrecht befasst und habe bereits vielen Menschen in solchen Belangen zur Seite gestanden. Es ist unfassbar schwer, sich auf die Alltagsfragen, z B. Sprache, Ausbildung oder Wohnungssuche zu konzentrieren, wenn die Gedanken bei den Lieben außerhalb Deutschlands sind oder gar deren Leib und Leben in Gefahr ist. Ich habe Menschen aus Syrien oder Irak kennengelernt, die diese Angst um die Familie oder auch die Schuldgefühle so sehr gequält haben, dass sie sogar in solche Regionen zurückgegangen sind, dh. auch der damit verbundenen Gefahr für ihr eigenes Leben.

    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?

    Auf jeden Fall. Es beeindruckt mich, dass Menschen sich dem Grundgesetz und der Menschlichkeit mehr verbunden fühlen als eine Regierung, wie die derzeitige schwarz-rote Koalition. Dennoch bin ich wütend, dass die Menschen (Paten) dieses Risiko auf sich nehmen müssen, um die Humanität zu leisten, die eigentlich Aufgabe der Bundesregierung wäre.

    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?
    Mein Ziel ist, dass es nach der Wahl keine Fortsetzung der inhumanen Familiennachzugsregelung geben wird. Ich kämpfe für eine Politik im Bund, die endlich alle Familien schützt, dh. auch die von Geflüchteten. Aber sollte es eine Fortsetzung der GroKo geben und wie angekündigt eine Fortsetzung dieser Praxis, werde ich mich selbstverständlich für ein bundesweites Programm einsetzen. Denn für mich ist klar: Menschenrechte gelten für alle.

    Kommentar zur Antwort:

    Schöne Antwort. Wir hoffen sehr, dass mit den Grünen nach der Wahl ein bundesweites Programm zu machen sein wird (das dann hoffentlich, sorry für den Seitenhieb, auch in grünen Bundesländern wie Baden-Württemberg gilt, wo das existierende Landesaufnahmeprogramm abgeschafft wurde).

  • Beier Astrid FREIE WÄHLER _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Sehr geehrte Frau Heinemann,
    das ist sicher eine der großen Herausforderungen in der Flüchtlingskrise. Denke ein Nachzug ist weder pauschal abzulehnen noch ohne ich nenne es mal eine gewisse „Ordnung“ zuzulassen. Dies wurde am Anfang der Flüchtlingskrise versäumt – ein gutes Management der Situation (Heißt von der Erfassung bis zum Plan einer guten Integration) und deswegen gibt es heute vermehrt Ängste und Vorurteile. Ja ich denke, dass Familiennachzug für die Integration des einzelnen von Vorteil ist. Die Fälle sollten aber tatsächlich gut geprüft werden. Übrigens bin ich der Meinung, dass Deutschland auch wenn es oftmals dieser Tage nicht so erscheint ein sehr offenes und vorurteilsfreies Land im Vergleich ist. Das Wichtigste aber ist die Arbeit an der Ursache der Flüchtlingskrise – es muss doch vermieden werden, dass Menschen im Jahre 2017 bei dem bestehenden Reichtum unserer Welt täglich auf der Flucht ihr Leben riskieren müssen.

    Kommentar zur Antwort:

    Hm, aber die Frage, ob der derzeit ausgesetzte Familiennachzug für subsidiär Geschützte am 16.3.2018 weiter verhindert werden oder wieder ermöglicht werden soll… die beantwortet sie nicht.

  • Benda Friederike LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    friederike.benda@dielinke.berlin
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Benning Sibylle CDU

    Kommentar zur Antwort:

    sybille.benning@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Berens Jörg FDP _ANTWORTLESEN: HIER KLICKEN

    Antwort:

    Sehr geehrter Herr H.,

    wir Freien Demokraten sehen bei Kriegsflüchtlingen den Rechtsstatus des „humanitären Schutzes“. In diesem Zusammenhang gewähren wir selbstverständlich den Betroffenen Schutz. Nach Beendigung des kriegerischen Auseinandersetzung müssen sie dann aber wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Einen Familienzuzug sehen wir kritisch. Darüber hinaus setzen wir uns für ein Einwanderungsgesetz ein, so dass Menschen, die sich während ihres Aufenthalts integriert haben, die Möglichkeit haben über das Einwanderungsgesetz dauerhaft bleiben zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg Berens

    Kommentar zur Antwort:

    berens@fdp-ms.de

  • Blödner Christoph FDP _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
    Ich bin gegen eine Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges.
    Als FDP sind wir auch beim vorübergehenden humanitären Schutz für den Nachzug der Kernfamilie (Ehepartner + Kinder).

    Ich muss ehrlich gestehen dass ich bzgl. der Patenprogramme nicht ausreichend tief drin stecke, um dort eine fundierte Antwort zu geben.
    Grundsätzlich sehe ich es aber skeptisch und bevorzuge eine saubere rechtliche Regelung die klar festlegt, welche Möglichkeiten des Nachzuges bestehen und diese auch abdeckt und umgekehrt die Nachzüge, die rechtlich nicht vorgesehen sind, auch verhindert. Dann sollten auch keinerlei Bürgschaften notwendig sein.

    Weitere konkretere Informationen zu unseren Forderungen bzgl. Zuwanderung und Asyl finden Sie unter https://www.fdp.de/denkenwirneu unter Eingabe der entsprechenden Suchbegriffe.

    Viele Grüße,
    Christoph Blödner
    Direktkandidat FDP – Wahlkreis 160 (Dresden II – Bautzen II)

    Kommentar zur Antwort:

    bloedner@fdp-dresden.de

  • Bluhm Heidrun LINKE __ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Bitte entschuldigen die lange Wartezeit – dafür können wir es bei den Antworten sehr schnell und kurz machen: 3 x Ja! Mit freundlichen Grüßen.

  • Budke Petra GRÜNE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    1. Das Beschneiden des Familiennachzugs für die syrischen Geflüchteten durch die große Koalition finde ich kalt und hartherzig. Wer nicht weiß, wie es seinen engsten Verwanden geht, kann nur schwer in der neuen Heimat ankommen und sich auf Deutschlernen, Ausbildung und Arbeit konzentrieren. Ohne Familiennachzug wird die Integration kaum gelingen. Oft sind es gerade Frauen und Kinder, die mit ihren Mütter allein in überfüllten Lagern auf eine Familienzusammenführung warten müssen.

    2.Die „Flüchtlingspaten Syrien e.V. “ sind eine großartige private Initiative, um Familiennachzug zu ermöglichen. Ich unterstütze Landesaufnahmeprogramme und bin beeindruckt davon, mit welch hohem Einsatz sich viele Brandenburgerinnen und Brandenburger für Geflüchtete engagieren.

    3. Bündnis 90/Die Grünen wollen Familien zusammenführen und die grausame und für die Integration hinderliche Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige wieder rückgängig machen. Ein Gesetzentwurf dazu liegt bereits seit November 2016 vor, wird von Union und SPD aber immer wieder blockiert. Außerdem wollen wir mehr Personal an den deutschen Botschaften einsetzen, um die Wartezeiten für Familienangehörigen-Visa zu verkürzen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra Budke

  • Dietz David FDP

    Kommentar zur Antwort:

    davidchristopherdietz@web.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Faerber Hermann CDU

    Kommentar zur Antwort:

    hermann.faerber@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Felgentreu Fritz SPD

    Kommentar zur Antwort:

    fritz.felgentreu@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Finkh-Krämer Ute SPD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Wer in meinem Wahlkreis Steglitz-Zehlendorf wohnt, kann mich wirklich gerne fragen, ich gehöre zu denen in der SPD-Fraktion, die sich für einen Familiennachzug auch für subsidiär Geschützte einsetzen.

  • Funke-Kaiser Maximilian FDP

    Kommentar zur Antwort:

    maximilian.funke-kaiser@fdp-schwaben.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Gallina Anna GRÜNE _ANTWORT LSEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Allen anerkannten Flüchtlingen wollen wir den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung ermöglichen.
    Ehe und Familie sind grundgesetzlich geschützt. Das Recht auf Familiennachzug wird gewährt, da das Leben von Ehe und Familie bei anerkanntem Schutzbedarf nicht im Herkunftsland möglich ist. Subsidiär Schutzberechtigte dürfen zwar in Deutschland bleiben, weil ihnen im Herkunftsland zum Beispiel Folter oder Krieg drohen würden. Ihre Kernfamilien – Ehegatten und minderjährige Kinder – sind jedoch ebenso schutzbedürftig. Ihnen wird jedoch zwei Jahre lang der Nachzug verwehrt. Die Trennung der Kinder von ihren Eltern widerspricht Art. 9 und 10 der UN-Kinderrechtskonvention, der Richtlinie 2003/86EG des Rates betreffend das Recht auf Familienzusammenführung, der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) sowie Art 6 Abs. 1 des Grundgesetzes.
    Für die Flüchtlinge bedeutet der ausgesetzte Familiennachzug, dass sie im schlimmsten Fall bis zu fünf Jahre von ihrer Familie getrennt sein werden: Das Asylverfahren dauert derzeit ab Stellung des Asylgesuchs meist mehr als zwölf Monate, zwei Jahre beträgt die Wartefrist für die Familienangehörigen. Zudem müssen die Nachzugsberechtigten häufig länger als ein Jahr auf einen Termin bei der jeweiligen deutschen Botschaft warten, um ein Visum zu erhalten.
    Die Wartezeit von zwei Jahren wird die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen und hält Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen.
    Weitergehender Schutz durch entsprechende Gesetzesvorlagen soll entwickelt werden. Z.B. Entwurf eines Gesetzes zur Verwirklichung des Schutzes von Ehe und Familie im Aufenthaltsrecht

    Weitere usnerer Forderungen: Der Nachzug zu Ausländerinnen und Ausländern wird unabhängig von deren Aufenthaltserlaubnis ermöglicht. Für Familienangehörige gut integrierter Jugendlicher und Heranwachsender und subsidiär geschützter Personen sowie für nicht sorgeberechtigte Eltern minderjähriger Kinder werden Erleichterungen vorgesehen. Das Erfordernis des Nachweises deutscher Sprachkenntnisse im Visumverfahren wird abgeschafft. Die Benachteiligung von Kindern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wird abgeschafft. Der Nachzug sonstiger Familienangehöriger wird erleichtert.

    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen?

    Ja, da das eine effektive Möglichkeit der legalen Einreise ist, solange noch keine humanitären Visa vergeben werden oder die Asylantragstellung vom Herkunftsland aus möglich ist.

    Kommentar zur Antwort:

    anna.gallina@hamburg.gruene.de

  • Gawlitza Dirk FDP _DIE ANTWORT LESEN: KLICKEN!

    Antwort:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihr Schreiben an Herrn Gawlitza zum Thema Familiennachzug. Er ha mich gebeten, Ihnen zu antworten.

    1. Wir Freie Demokraten halten das Menschenrecht auf Asyl für nicht verhandelbar. Wir lehnen deshalb auch jede Form von festgelegten Obergrenzen bei der Gewährung von Asyl klar ab. Eine solche Obergrenze würde dem Grundgesetz widersprechen. Effektive Mechanismen zur Entscheidung über die Schutzbedürftigkeit müssen weiterentwickelt werden. Wenn die Notwendigkeit besteht und alles im Rahmen der Gesetze eingehalten wird, können Familiennachzüge durchführen. Natürlich ist Familiennachzug ein wichtiger Baustein für Integration.
    2. Die FDP unterstützt die Rechtslage für Flüchtlinge. Nach §23 des Aufenthaltsgesetzes kann jedes Bundesland aus humanitären Gründen anordnen, dass bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 AufenthG). Wer so etwas abgibt, erklärt, dass er Kosten der Anreise und Lebensunterhalt in Deutschland übernimmt sofern Nachgezogene dies nicht alleine tragen können. Der öffentlichen Hand entstehen somit keine zusätzlichen Kosten durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Das Integrationsgesetz vom 31.Juli 2016 schafft diesbezüglich noch mehr Rechtssicherheit, in dem die Dauer der Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre festgesetzt wurde. Diese Grundlage unterstützen wir.
    3. Jede neue staatliche Initiative bedarf der intensiven Prüfung auf Wirkung und Notwendigkeit in den entsprechenden Gremien im parlamentarischen, politischen Entscheidungsprozess.
    In unserem Wahlprogramm finden Sie unter https://www.fdp-berlin.de/wahlen/wahlprogramm/ weitere inhaltliche Standpunkte.

    Mit freundlichen Grüßen
    Helmut Metzner
    Leiter der Landesgeschäftsstelle
    Pressesprecher

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    dirk.gawlitza@fdp-lichtenberg.de

  • Gelbhaar Stefan GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    info@stefan-gelbhaar.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Groden-Kranich Ursula CDU

    Kommentar zur Antwort:

    ursula.groden-kranich@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Gröhe Hermann CDU _„ANTWORT“: HIER KLICKEN!

    Kommentar zur Antwort:

    hermann.groehe@bundestag.de
    hält nichts von konkreten Antworten auf abgeordnetenwatch.de. Er schreibt: „(…) Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege im Internet oder über Dritte ist mir aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl von Anfragen, die mich erreichen, besonders wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website ‚abgeordnetenwatch‘ erreichen, seit Februar 2014 immer mit diesem Standardtext beantworte.“

  • Gröhler Klaus-Dieter CDU _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Deutschland hat sich in der Flüchtlingskrise in einer Weise engagiert, die in Europa einzigartig ist, um die über eine Million Flüchtlinge in unserem Land aufzunehmen. Diese große Herausforderung ist nur durch die beeindruckenden Leistungen der Kommunen und Landkreise, der Hilfsorganisationen, der Bundeswehr, der Kirchen und der vielen Ehrenamtlichen vor Ort zu meistern. Allen, die sich beruflich oder privat engagieren, gilt unser Dank.
    Der Familiennachzug wird gewährt, um Menschen, die eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland haben, das Zusammenleben mit ihrer Familie in Deutschland zu ermöglichen. Familiennachzug von Mitgliedern der Kernfamilie zu anerkannten Flüchtlingen findet ohne Nachweis von Wohnraum und Sicherung des Lebensunterhalts statt. Medizinische Versorgung wird ebenfalls gewährleistet.
    Nach einem Jahr wird bei den subsidiär Schutzberechtigten geprüft, ob die Bedrohung im Herkunftsland fortbesteht. Möglicherweise müssen diese Menschen unser Land bald wieder verlassen. In diesem Fall kann kein Familiennachzug erfolgen. CDU und CSU haben für diese Gruppe deshalb den Nachzug bis zum 18. März 2018 ausgesetzt. Wir wollen diese Steuerungsmöglichkeiten nutzen. Nur so können wir die Akzeptanz für unser Asylsystem erhalten. Darüber hinaus werden wir prüfen, ob wir den Familiennachzug über März 2018 hinaus aussetzen. Besonderen Schicksalen wird hierbei Rechnung getragen: Eine Aufnahme in Deutschland aus humanitären Gründen nach den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes kann unbeschadet der Aussetzung des Familiennachzugs stattfinden. Im Hinblick auf die besondere Situation von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, denen ein subsidiärer Schutzstatus zugesprochen wurde, besteht Einvernehmen. Die Kinderrechtskonvention wirkt in der Weise auf die Prüfung einer Aufnahme nach den Regeln des Aufenthaltsgesetzes ein, dass der Aspekt des Kindeswohls bei der Frage, ob eine dringende humanitäre Notlage vorliegt, besonders zu berücksichtigen ist. Demnach könnte auch eine Aufnahme von Sorgeberechtigten bereits während der Aussetzungsfrist erfolgen.

    Kommentar zur Antwort:

    Der Verweis auf die angebliche Möglichkeit der Anerkennung von Härtefällen nach § 22 AufenthG ist bei Gegnern des Familiennachzugs beliebt. Die tatsächlich auf diesem Wege anerkannten Fälle dürften deutschlandweit noch immer nicht dreistellig sein – bei 45.000 minderjährigen Flüchtlingen allein 2016. In Syrien gibt’s Krieg, – aber sonderbarerweise keine Härtefälle.

  • Haensel Heike LINKE _ANTWORT ANSEHEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    …vielen Dank für Ihre Fragen. DIE LINKE setzt sich für Familiennachzug von syrischen Geflüchteten ein. Ihre drei Fragen können wir mit Ja beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Heveling Ansgar CDU

    Kommentar zur Antwort:

    ansgar.heveling@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Hintermayr Frederik LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    kontakt@frederik-hintermayr.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Hirte Heribert CDU

    Kommentar zur Antwort:

    heribert.hirte@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Högen Sebastian ÖDP

    Kommentar zur Antwort:

    bestaeubungsimker@gmx.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Högl Eva SPD _ZUR ANTWORT: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Sehr geehrter Herr Keune,

    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. September 2017 zur Flüchtlingspolitik.

    Für mich steht fest: Integration gelingt am besten mit der Familie. Nur aufgrund unserer ausdauernden Bemühungen in der SPD-Bundestagsfraktion konnten wir erreichen, dass subsidiär Geschützte den GFK-Flüchtlingen beim Familiennachzug gleichgestellt wurden und dieser seit 1. August 2015 auch für diese Personengruppe überhaupt möglich wurde!
    Die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion haben sich mit der Aussetzung des Familiennachzugs sehr schwer getan und letztlich nur zugestimmt, weil nur wenige Personen betroffen waren bzw. auch zukünftig nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden betroffen sein sollte. Tatsächlich ist seit Anfang 2016 ein massiver Anstieg der als subsidiär schutzberechtigt Beschiedenen – insbesondere unter den Syrer*innen – zu verzeichnen.

    Wir sind daher nicht nur einmal mit ganz konkreten Vorschlägen auf die CDU/CSU zugegangen, um gute Lösungen zum Familiennachzug zu finden. Leider hatten wir damit bei unserem Koalitionspartner keinen Erfolg. Vielmehr haben CDU/CSU bereits angekündigt, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auch über 2018 hinaus weiter aussetzen zu wollen.

    Da die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten insbesondere für Minderjährige oft eine besondere Härte bedeutet, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion uns dafür eingesetzt, dass es vor allem für diese Gruppe Ausnahmen gibt. Im Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 konnten wir erreichen, dass die Härtefallklausel (§ 22 Aufenthaltsgesetz) jetzt unter stärkerer Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention Anwendung findet. Das Auswärtige Amt hat daraufhin unverzüglich die Auslandsvertretungen angewiesen, aktiv nach Fällen zu suchen, die unter die Härtefallklausel fallen könnten. Inzwischen gibt es immer mehr Anfragen und positiv beschiedene Anträge.
    Diese Härtefallregelung ist sicherlich kein Allheilmittel. Aber ein erster wichtiger Schritt, um humanitäre Härten, die aufgrund der Aussetzung des Familiennachzugs entstanden sind, bestmöglich abzumildern. Wichtig ist, dass die Aussetzung des Familiennachzugs im März 2018 auch tatsächlich beendet wird.

    In unserem Wahlprogramm (Seite 59) bekennen wir uns ganz ausdrücklich zum Familiennachzug auch für subsidiär Geschützte: „Familiennachzug und das Zusammenleben in der Familie tragen zu einer guten Integration bei. Deshalb werden wir die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht verlängern.“ Damit wollen wir auch verhindern, dass insbesondere Frauen und Kinder allein in einem unsicheren Kriegsland wie Syrien zurückbleiben müssen und durch die Aussetzung des Familiennachzugs wieder auf den gefährlichen und ungewissen Weg in Schlepperbooten über das Meer verwiesen werden.

    Außerdem wollen wir mehr legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen. Gemeinsam mit dem UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) wollen wir verstärkt über feste Kontingente Schutzberechtigte kontrolliert in der EU aufnehmen. Sie sollen nach einem fairen Schlüssel auf alle EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Auf legalen Wegen, ohne kriminelle Schlepper, ohne die Risiken lebensgefährlicher Fluchtrouten und mit Vorrang für Frauen, Kinder und Familien.

    Das private Engagement beispielsweise von FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN E.V. unterstütze ich sehr. Ich finde es ganz wunderbar, dass sich so viele Menschen in der Flüchtlingshilfe engagieren. Doch sollten sie nicht selbst ein hohes finanzielle Risiko eingehen müssen, um besonders hilfsbedürftigen Menschen ein sicheres Leben in Deutschland zu ermöglichen. Familiennachzug zu ermöglichen ist primär die Aufgabe des Gesetzgebers und der Bundesregierung. Daher setze ich mich in erster Linie dafür ein, dass durch eine humanitäre Flüchtlingspolitik der Familiennachzug für alle anerkannten Geflüchteten unabhängig vom Status möglich wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Eva Högl

    Kommentar zur Antwort:

    eva.hoegl@bundestag.de

  • Hönicke Kevin SPD

    Kommentar zur Antwort:

    kevin@hoenicke.berlin
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Horbert Ivonne SPD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Ich betreue selbst eine syrische Familie, die auf den Nachzug wartet und hofft. Und selbstverständlich bin ich dafür, dass Familien zusammengeführt werden können.

  • Hornhues Bettina CDU

    Antwort:

    „“Sehr geehrte Frau Hornhues,
    auf Ihrem derzeitigen Wahlwerbeflyer zeigen Sie sich mit einem Geflüchteten, der seit mehreren Jahren ohne seine Familie lebt, u.a. weil die deutsche Botschaft im Libanon personell sehr schwach ausgestattet ist und daher die Wartezeit für einen Visumantrag von Terminreservierung bis Entscheidung bis zu zwei Jahre dauert.
    Meine Fragen an Sie sind:
    1. Wie stehen Sie im Kontext der allgemeinen Familienpolitik und der Integrationsförderung zur Aussetzung des Familiennachzugs, inbesondere für subsidiär Schutzberechtigte?
    2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es ein weiteres Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Kriegsgebieten gibt?
    Vielen Dank für Ihre baldige Antwort!““

    Kommentar zur Antwort:

    bettina.hornhues@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Huemer Robert ÖDP _HIER KLICKEN FÜR DIE ANTWORT

    Antwort:

    zu 1. Ja zu 2. da müsste ich mich einlesen- klingt aber gefährlich weil wenn was ist wird der Bürge zur Rechenschaft gezogen- dies sollte auch anders gehen und zu 3. da gab ich gerade Bedenken in der Handhabung an……. Ich seh auf alle Fälle Flüchtlinge als hilfesuchende Menschen an , die diese auch bekommen sollten! Wie gesagt stört mich an 2. daß die Bürgen für diesen Flüchtling bürgen müssten………. und dies könnte sehr unfair für diesen werden………. da gehört ein anderes Konzept her!

    Kommentar zur Antwort:

    robert.huemer@oedp.de

  • Husein Timur CDU

    Kommentar zur Antwort:

    husein@cdu-fraktion.berlin.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Jensen Marcus FDP

    Kommentar zur Antwort:

    marcus.jensen@fdp-berlin.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Kahlefeld Susanna GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    susanna.kahlefeld@gruene-fraktion-berlin.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Kaniewski Richard SPD

    Kommentar zur Antwort:

    richard@kaniewski2017.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Karge Thorsten SPD _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    danke für Ihre Frage zum Thema Asyl. Fachleute sagen und schreiben, dass
    Familiennachzug ein Faktor der Integration sein kann. Insofern finde ich
    dies sehr sinnvoll! Die Frage der Patenschaften hört sich für mich sehr
    vernünftig an – daher ist dies für mich eine Option.
    Zu Ihrer letzten Frage: Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich das tun!

    THORSTEN KARGE
    SPD Bundestagskandidat für Reinickendorf

    Kommentar zur Antwort:

    info@thorsten-karge.de

  • Kießling Thilo LINKE _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Grundsätzlich drei mal Ja

  • Kiziltepe Cansel SPD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Sehr geehrter Herr H.,

    vielen Dank für Ihre Fragen!

    zu 1.

    Wir möchten allen Geflüchteten mit einem anerkannten Schutzstatus, d.h. Asylberechtigte, Geflüchtete mit Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Geflüchtet mit subsidiärem Schutz, das Recht auf Familienstatus gewähren – nur das kann zu einer gelungenen Integration beitragen.

    zu 2.

    Ja.

    zu 3.

    Innerhalb der SPD ist es jetzt schon Konsens, deshalb möchte Martin Schulz alle Aufgaben der Integration künftig in einem Bundesministerium bündeln und an ein starkes Fachministerium andocken. Es könnte sich dabei um das Arbeits- oder Familienministerium handeln. So soll gewährleistet werden, dass die Integrationsdebatte zu mehr Zusammenhalt und nicht mehr zu mehr Spaltung führt. Das hilft nastürlich ungemein, Programme zu realisieren ohne größere Reibungsverluste.

    Mit besten Grüße
    i.A.
    Peggy Hochstätter
    Wiss. Mitarbeiterin MdB Cansel Kiziltepe

    Kommentar zur Antwort:

    cansel.kiziltepe@bundestag.de

  • Klare Arno SPD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Ja. Menschen in Familien entwickeln mehr Integrationswillen als familiär „Unbehauste“. Ja.

  • Kolbe Daniela SPD _ ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN

    Antwort:

    … haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zur Flüchtlingspolitik. Ich bin froh, dass sich engagierte Bürger/-innen aus meinem Wahlkreis wie Sie kritisch mit dem Thema Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auseinandersetzen.

    Wie Sie schreiben ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis März 2018 ausgesetzt. Dies wurde mit dem Asylpaket II beschlossen. Ich war von Anfang an gegen diese Aussetzung und habe v.a. aus diesem Grund gegen das Asylpaket II gestimmt. Aus meiner Sicht ist das Recht auf ein Zusammenleben mit dem Ehepartner und den eigenen Kindern ein Grundrecht, das nicht durch migrationspolitische Erwägungen eingeschränkt werden darf.

    Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass es aus integrationspolitischer Sicht unsinnig ist, Familien nicht zusammenleben zu lassen. Die Trennung behindert die Integration, weil die Betroffenen gedanklich bei ihren Familien und nicht vor Ort sind, wo Integration stattfinden soll. Das erschwert das Ankommen erheblich. Zudem wissen wir, dass es kaum einen besseren Integrationsfaktor für Eltern gibt als ihre Kinder, über die sie in Kita und Schule mit einheimischen Erzieher(-inne)n, Lehrer(-inne)n und Eltern in Kontakt kommen.

    Insofern beantworte ich alle Ihre drei Fragen mit einem ausdrücklichen Ja: Wir müssen nicht nur den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtige wieder erlauben, sondern auch aktiv dafür sorgen, dass Kernfamilien zusammen leben können. Dafür sind sowohl Landes- als auch Bundesaufnahmeprogramme ein ganz wesentliches Instrument. Ich werde mich wie bisher auch nach der Wahl mit Nachdruck dafür einsetzen, sie einzuführen bzw. auszuweiten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Daniela Kolbe

    Kommentar zur Antwort:

    daniela.kolbe@bundestag.de

  • Krumwiede-Steiner Franziska GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    krumwiede-steiner@gruene-mh.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Kruse Rüdiger CDU

    Kommentar zur Antwort:

    ruediger.kruse@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Kühl Carsten SPD

    Kommentar zur Antwort:

    mail@ckuehl.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Kühn Stephan GRÜNE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich auch über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Ich habe darum gebeten, dass diese auch dort veröffentlicht wird, was hoffentlich demnächst passieren sollte.

    Ja, wir Grüne setzen uns dafür ein, dass auch Flüchtlingsfamilien zusammenleben können. Sorge und Angst um die Liebsten sowie jahrelange Trennung von Familienangehörigen sind oftmals das größte Hindernis, in einer neuen Heimat anzukommen. Die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist eine der zentralen Verschärfungen des deutschen Aufenthaltsrechts. Wir wollen deshalb diese für die Integration hinderliche Regelung wieder rückgängig machen. Außerdem werden wir mehr Personal an den deutschen Botschaften einsetzen, um die Wartezeiten für Familienangehörigen-Visa zu verkürzen.

    Wir befürworten die entsprechenden Landesaufnahmeprogramme ausdrücklich, in den genannten Bundesländern sind auch Grüne maßgeblich für die Etablierung und Umsetzung dieser Programme eingetreten.

    Auch für den Bund ist ein entsprechendes Programm vorstellbar, unser Schwerpunkt ist die Etablierung eines dauerhaften, großzügigen Resettlementprogramms im Rahmen des UNHCR, um Geflüchteten sichere Wege nach Europa zu ermöglichen.

    Beste Grüße
    Stephan Kühn

    Kommentar zur Antwort:

    stephan.kuehn@bundestag.de

    Wir meinen: Schöne Antwort. Die „maßgebliche Beteiligung“ der Grünen an den Landesaufnahmeprogrammen unterschlägt so’n bisschen, dass in grün regierten (Ba-Wü) oder mitregierten (Niedersachsen) Bundesländern die Programme auch wieder abgeschafft wurden.

  • Künast Renate GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    renate.kuenast@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Lazar Monika GRÜNE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gern beantworte.

    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?

    Ja. Eine wichtige Bedingung für gelingende Integration ist, anerkannten Flüchtlingen wie auch subsidiär Schutzberechtigten unbürokratisch den Familiennachzug zu gewähren. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten muss sofort wieder ermöglicht werden, die Visumsverfahren müssen beschleunigt und entbürokratisiert werden. Denn nur wer seine Familie in Sicherheit und in seiner Nähe weiß, kann sich auf die neue Heimat mit aller Kraft einlassen. Wir setzen uns für eine Erleichterung des Nachzugs minderjähriger Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ein, da diese ebenfalls zur Kernfamilie gehören.

    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?

    Ja. Alle Maßnahmen, die den Familiennachzug erleichtern, finden unsere Unterstützung. Die Landesaufnahmeprogramme befürworten wir, weil sie Angehörigen z.B. die gefährliche Flucht über das Mittelmeer ersparen können. Auch Sachsen sollte ein solches Programm auflegen. Daneben bleibt es wichtig, dass der Bund seine Hausaufgaben macht und erfolgreiche Asylverfahren für Angehörige ermöglicht und beschleunigt, statt sie auszusetzen.

    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?

    Ja. Wir finden die Länderprogramme wichtig, aber ein bundesweites Programm könnte viel bei der Logistik helfen, gute Ansätze vernetzen und geregeltere Verfahren finanziell und organisatorisch unterstützen. Wir wollen ein solches Bundesprogramm, das mit den vorhandenen Landesprogrammen gut vernetzt wird und weitere Länder zu solchen Programmen anregt.

    Viele Grüße
    Monika Lazar

  • Lehmann Sven GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    sven.lehmann@gruene-nrw.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Lengner Olaf PIRATEN

    Kommentar zur Antwort:

    pirat.olaf@gmx.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Lenkert Ralph LINKE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Vielen Dank für Ihre Mail. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nur ganz kurz antworte, da ich im Moment sehr viele Termine wahrnehme und auch sehr viele Mails erhalte. Ihr Forderungen sind für mich und für DIE LINKE selbstverständlich.

    Zu 1. ja
    zu 2. ja
    zu 3. ja

    Mit freundlichen Grüßen

  • Liebich Stefan LINKE _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN

    Antwort:

    Sehr geehrte Frau Glück,

    Herr Liebich hat ihre E-Mail erhalten und bat mich, ihnen persönlich zu antworten.

    DIE LINKE, und so natürlich auch Herr Liebich, will den Familiennachzug sofort wieder ermöglichen und über die Kernfamilie hinaus ausweiten. Dies gilt dann natürlich auch für Menschen mit subsidiärem Schutz. Programmen wie Flüchtlingspaten Syrien stehen wir grundsätzlich positiv gegenüber, schaffen sie doch eine weitere, legale Möglichkeit für Menschen in Not nach Deutschland zu kommen. Da wir aber wollen, dass der Staat sichere und legale Wege der Einreise für Menschen in Not und deren Familien schafft, würden diese Programme dann obsolet werden.

    Wir hoffen, dass wir ihre Fragen hinreichend beantworten konnten und danken ihnen für ihr Interesse an unserer Politik.

    Mit freundlichen Grüßen
    Anna-Lena Orlowski

    Kommentar zur Antwort:

    stefan.liebich.ma04@bundestag.de

  • Lindh Helge SPD _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN

    Antwort:

    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der schnell wieder verfügbar sein muss?

    Diese Frage kann ich mit einem klaren Ja beantworten. Seit Jahren begleite ich ehrenamtlich sehr viele syrische Familien in Wuppertal und erfahre täglich, wie drängend die Frage des Familiennachzuges ist. Nachzug ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Bestandteil der Integration, denn ausbleibender Nachzug beschäftigt die Menschen sehr und ist eine erhebliche Belastung. Selber bin ich beispielsweise intensiv in den Fall einer Familie eingebunden, die schon seit Jahren aufgrund der Aussetzung beim subsidiären Status auf die Einreise des minderjährigen Sohnes wartet, der immer noch in der Türkei bleiben muss und den wir hier aus der Ferne zu unterstützen versuchen. Deshalb ist Ihr Anliegen aus meiner Sicht ein ausgesprochenes wichtiges.

    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V., die meine Familie mit einer monatlichen Spende unterstützt, organisieren?

    Ich befürworte die Landesprogramme. Ich habe die Situation der Flucht von Menschen, insbesondere aus Syrien, von Beginn an verfolgt. Viele Menschen, die ich kenne und mit denen ich mittlerweile befreundet bin, sind über das Bundesprogramm und zum Teil über die Landesprogramme gekommen in Form von Bürgschaften bzw. Verpflichtungserklärungen. Diese Programme haben den Menschen höchst gefährliche Fluchtwege über das Mittelmeer oder die Osteuroparoute erspart. Deshalb halte ich solche Programme für ein wirkungsvolles und wichtiges Instrument.

    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?

    Ich selber werde mich in meiner Partei dafür einsetzen, ein solches Programm wieder zu ermöglichen. Das wird in der politischen Landschaft sicherlich eine harte Auseinandersetzung sein, vor der ich aber nicht zurückschrecken werde.

    In der Praxis habe ich erlebt, dass hier viele deutsche Bürger oder eingebürgerte Syrer Verpflichtungserklärungen für Bekannte und Verwandte übernommen haben, diese aber finanziell nicht dauerhaft stemmen konnten. Eine noch zu bewältigende Aufgabe ist der Umgang mit diesen bestehenden und etwaigen künftigen Verpflichtungserklärungen. Bürgschaften, wie Sie erwähnen, sind aber eine Möglichkeit, diese Finanzierung sicher zu stellen.

    Wie Sie vielleicht merken, ist das Thema eine Herzensangelegenheit von mir. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich gerne zu Verfügung. Falls Sie Interesse haben, können wir auch gerne ein persönliches Gespräch führen und gegenseitig Erfahrungen austauschen.

    Kommentar zur Antwort:

    kontakt@helge-lindh.de

  • Lindner Tobias GRÜNE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    „Ihre erste Frage kann ich mit Ja beantworten mit dem Zusatz, dass die betreffende Person als Flüchtling anerkannt sein muss. Die Fragen 2 und 3 kann ich uneingeschränkt mit Ja beantworten.

    Auch unser Wahlprogramm sieht es vor, die Aussetzung des Familiennachzugs wieder abzuschaffen. Die ständige Sorge und die Angst um die Angehörigen sind ein Hindernis für eine gelingende Integration. Zudem wollen wir mehr Personal in den Botschaften einsetzen, um die Wartezeiten für Familienangehörigen-Visa zu verkürzen.“

  • Lötzsch Gesine LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    gesine.loetzsch@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Luczak Jan-Marco CDU

    Kommentar zur Antwort:

    jan-marco.luczak@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Matheisen Rainer FDP _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN

    Antwort:

    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der schnell wieder verfügbar sein muss?

    Ja. Wir Freie Demokraten setzen uns für einen neuen, eigenen Schutzstatus für Bürgerkriegsflüchtlinge ein, den vorübergehenden humanitären Schutz auf nationaler Ebene. Dieser ermöglicht für die Mehrzahl der heute als subsidiär schutzbedürftig Eingestuften den Familiennachzug. Verbesserungen deutlich vor Ablauf der Frist sind jedoch, wenn man die übliche Dauer von Koalitionsverhandlungen, Regierungsübernahmen und Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt, unrealistisch. Wichtiger wird sein, die Visavergabe in den deutschen Auslandsvertretungen zu optimieren, um einen formalen rechtlichen Anspruch auf Familienzusammenführung auch in der Praxis zeitnah umsetzen zu können.

    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?

    In NRW gab es ebenfalls ein solches Programm, das von der FDP unterstützt wurde. Dabei ging es darum, dass schon länger hier lebende Syrer ihre Verwandten aus den Bürgerkriegsregionen zu sich in Sicherheit bringen konnten. Unsere damalige Entscheidung halten wir nach wie vor für richtig.

    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

    Die Schließung der Mittelmeerroute wird mit der Einrichtung von Kontingenten von Flüchtlingen einhergehen, die sicher direkt aus den Krisengebieten, den Erstfluchtländern oder den Nachbarländern der EU einreisen dürfen. Dabei könnte neben den Zuzügen aufgrund des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei auch erneut ein Bundesprogramm zur Aufnahme von syrischen Flüchtlingen erörtert werden.

    Kommentar zur Antwort:

    Hm. Wir hören aus der Antwort eine grundsätzliche Sympathie für den Familiennachzug auch für subsidiär Schutzberechtigte heraus – aber ob ein „neuer Schutzstatus“ nötig ist und die europaweit verhandelten, weltweit völkerrechtlich gültigen Maßstäbe um eine weitere Variante ergänzt werden sollten und könnten, kommt uns fragwürdig vor. Warum nicht einfach JA zum Nachzug für subsidiär Geschützte – ohne eigenes Rumgebastel, Herr Matheisen?

  • Matschie Christoph SPD

    Kommentar zur Antwort:

    post@matschie.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Mehltretter Andreas SPD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    1. Integration ohne Familie ist tatsächlich viel schwieriger als mit, also muss für Anerkannte auch der Familiennachzug möglich sein.
    2. und 3. Ehrlich gesagt kenne ich die Modelle privater Bürgschaften zu wenig, als dass ich sie bewerten könnte. Ich glaube allerdings, dass so eine wichtige Entscheidung, die ja das Leben von Menschen fundamental beeinflusst, nicht von den Leistungsmöglichkeiten Ehrenamtlicher, die sowieso bis zum Hals in Arbeit stecken, abhängen kann – deswegen brauchen wir die Unterstützung der Zivilgesellschaft, aber die Verantwortung müssen die Politik und die staatlichen Institutionen übernehmen.
    Viele Grüße,
    Andreas

    Kommentar zur Antwort:

    Das klingt auf den ersten Blick zwar nach einer Zustimmung zum Familiennachzug, aber die wirkliche Aussage verbirgt sich im Wörtchen „Anerkannte“. Denn der Trick ist ja, Syrern den Flüchtlingsstatus nicht anzuerkennen, ihnen nur subisidiären Schutz zu gewähren – und damit den Familiennachzug zu verweigern. Einer Antwort auf unsere Frage weicht Herr Mehltretter also offensichtlich aus.

  • Meiser Pascal LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    kontakt@pascal-meiser.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Meyer Sylvia GRÜNE _ANWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    (1) – Ist für Dich Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der schnell wieder verfügbar sein muss?

    Definitiv: ja, das finde nicht nur ich, sondern auch die GRÜNE Partei, denn im Wahlprogramm findest Du auf S. 107 folgende Aussage: Eine wichtige Bedingung für gelingende Integration ist zudem, anerkannten Flüchtlingen wie auch subsidiär Schutzberechtigten unbürokratisch den Familiennachzug zu ermöglichen. Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten muss sofort wieder ermöglicht werden, die Visumsverfahren müssen beschleunigt und entbürokratisiert werden. Denn nur wer seine Familie in Sicherheit und in seiner Nähe weiß, kann sich auf die neue Heimat mit aller Kraft einlassen. Wir setzen uns für
    eine Erleichterung des Nachzugs minderjähriger Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ein, da diese ebenfalls zur Kernfamilie gehören.

    (2) – Befürwortest Du die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den
    Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V organisieren?

    Ich befürworte den Familiennachzug OHNE dass Bürgschaften notwendig werden, weil ich der Meinung bin, dass die Aufnahme von Flüchtlingen und
    deren Familien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht der Finanzierung einzelner Bürger*innen überlassen werden darf. So lange es aber die aktuelle Regelung mit Bürgschaften gibt, müssen Menschen, die sie übernehmen, vor langfristigen Forderungen geschützt werden. Bei der jetzigen Regelung gibt es ja mittlerweile Medienberichte, denen zufolge hohe Geldforderungen an Bürg*innen gestellt werden, die Bürgschaften übernommen haben und über einen viel längeren Zeitraum als gedacht zahlen sollen, was sie teilweise in private Schwierigkeiten bringen. Da sind zunächst noch in einigen Ländern rechtliche Fragen zu klären, damit die Bürg*innen nicht in den Ruin getrieben werden.
    http://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/buergen-fuer-fluechtlinge-100.html
    http://www.focus.de/finanzen/news/buergschaften-vom-staat-hinters-licht-gefuehrt-fluechtlingshelfern-droht-der-finanzielle-ruin_id_6057936.html

    (3) – Wirst Du Dich nach der Wahl bei den Grünen dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?

    Siehe oben. Für den Fall, dass Flüchtlinge einzig durch Übernahme einer Bürgschaft Familienangehörige ins Land holen können und die rechtliche
    Situation der Bürg*innen geklärt ist, werde ich mich dafür einsetzen. Aber an sich sollten Bürgschaften von Privatpersonen nicht notwendig
    sein.“

    Kommentar zur Antwort:

    sylvia.meyer@gruene-kvwuppertal.de

  • Mindrup Klaus SPD _ANTWORT: HIER KLICKEN UND LESEN!

    Antwort:

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Ich habe u.a. auch wegen der Einschränkung beim Familiennachzug gegen das Asylpaket II gestimmt. Ich habe bereits Mitte des Jahres 2015 einen „Runden Tisch für Flüchtlinge – Integration, Ausbildung und Arbeit“ eingerichtet, bei dem wir gemeinsam mit Unternehmen und Flüchtlingsunterstützerkreisen, Flüchtlinge ins Arbeitsleben integrieren.
    Mehr dazu finden Sie hier:
    http://www.klaus-mindrup.de/search/node/runder%20tisch

    Dabei wurde auch relativ schnell deutlich, dass gefestigte Familienstrukturen wichtig für die Integration sind. Dies wird durch den verhinderten Nachzug von Familienteilen erheblich beeinträchtigt. In meinem Wahlkreis habe ich bereits zahlreiche Hilfeersuchen bekommen, bei denen zurückgebliebene Familienmitglieder bspw. aus Syrien nicht nachziehen dürfen.

    Auch bei der Frage der damals angegebenen Zahlen war mir relativ schnell klar, dass das unionsgeführte Innenministerium und die nachgelagerten Verwaltungen in der Lage sind, Fakten zu schaffen, die wir im Nachhinein politisch nur noch schwer beeinflussen können. Daher habe ich den damals vorgelegten Zahlen auch nicht geglaubt. Der sprunghafte Anstieg der Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz bestätigt das heute.

    Mehr zu meiner Arbeit im Bundestag finden Sie in meiner letzten Broschüre, die ich Ihnen gerne anhänge.
    Broschüren aus den letzten Jahren zu meiner Arbeit finden Sie hier zum Download:
    http://www.klaus-mindrup.de/content/pressebilder-downloads

    Mit freundlichen Grüßen
    Klaus Mindrup

    Kommentar zur Antwort:

    wahlkreis@klaus-mindrup.de

  • Müller Olaf GRÜNE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Guten Morgen Frau D.,
    zu 1) wir sind als Familie in Jena selber in der Flüchtlingshilfe aktiv. Vieles was hierzu aus Berlin kommt empfinden wir als menschenunwürdig und -verachtend.
    Integrationsbemühungen müssen scheitern, wenn Familien in Bürgerkriegsregionen zurückbleiben und deren Perspektivlosigkeit das Leben der Angehörigen hier im Land bestimmt.
    Zu 2) es ist ein Baustein mit dem geholfen wird, solange es keine besseren Wege gibt (siehe oben). Es ist auch nur ein Weg für Einzelfälle.
    Zu 3) Wenn wir nach der Wahl keine grundsätzliche Verbesserung erwirken können werde ich mich dafür einsetzen auch diesen Weg zu verbessern.

    Ich hoffe Ihnen meine Position deutlich gemacht zu haben.

    Viele Grüße

    Kommentar zur Antwort:

    olaf.mueller@gruene-fraktion.thueringen.de

  • Nastic Zaklin LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    zaklin.nastic@zaklin-nastic.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Neumann Hannah GRÜNE _DIE ANTWORT HIER LESEN

    Antwort:

    Frage: „Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen und wie gedenken Sie entsprechende Organisationen wie die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V vorbildhaft zu unterstützen?“

    Antwort: „Ich finde die Patenschaftsprogramme super. Einige meiner Freunde bürgen dort auch für eine Familie. Auch ich unterstütze Flüchtlingsinitiativen immer wieder. Lieber wäre es mir allerdings, wenn nicht Privatpersonen bürgen müssten, sondern wir endlich wieder zu einem staatlich geregelten Familiennachzug zurückkommen könnten. Dass der ausgesetzt wurde, finde ich zutiefst unmenschlich. Das wird es mit uns Grünen in der Regierung nicht weiter geben. Sollten wir nicht regieren und CDU/CSU und FDP den Familiennachzug weiter aussetzen, werde ich mich auf Landesebene dafür einsetzen, dass derartige bürgerschaftlichen Programme weiter bestehen bleiben können. Und laut auf die neue Regierung schimpfen…“

    Kommentar zur Antwort:

    hannah.neumann@gruene-lichtenberg.de

  • Neumann Jerry LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    sebastianjerryneumann@web.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Olberg Robert von SPD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Hallo Eva, danke für deine Fragen! Ich beantworte alle drei mit Ja, auch wenn ich die Flüchtlingspaten Syrien so gut noch nicht kenne. Aber es klingt mir unterstützenswert. Die SPD hat übrigens in ihrem Programm stehen, dass wir die Aussetzung des Familiennachzugs nicht verlängern wollen. Denn ich sehe es wie du: Der Familiennachzug trägt zur gelingenden Integration bei. Viele Grüße! Robert

  • Pätzold Martin CDU _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Gelingen der Integration stellt unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Wir haben in den letzten Monaten und Jahren bereits einiges geleistet, müssen jedoch auch in Zukunft offen und aufmerksam bleiben.

    Der Familiennachzug spielt bei der Diskussion um die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer guten Integrationspolitik eine große Rolle. In der Familie finden wir Halt und Kraft und sie kann ein bedeutender Faktor für die Integrationsbereitschaft sein. Durch den Familiennachzug kommen vor allem Ehegatten und minderjährige Kinder nach Deutschland. Letztere sind in Bezug auf die neue Kultur meist aufgeschlossener. Durch ihre Gemeinschaft mit in Deutschland aufgewachsenen Kindern in Einrichtungen wie der Schule, dem Kindergarten oder dem Sportverein kann auch eine Verbindung der Eltern zur deutschen Kultur und Gesellschaft geschlossen werden. Diversität und Akzeptanz für andere Kulturen sind wesentliche Eigenschaften, die Kinder in einer globalisierten Welt bereits in frühen Jahren lernen sollten.

    Zu beachten ist allerdings auch, dass eine vollständige Integration nur dann gelingen kann, wenn sichergestellt ist, dass man über einen bestimmten Zeitraum in der neuen Umgebung bleiben wird. Deshalb ist es gerade in Fällen des Familiennachzugs bei subsidiär Schutzberechtigten nicht immer ratsam, die Familien einer neuen Gesellschaft gegenüber zu stellen, in der sie womöglich Freunde und Arbeit finden, die sie aber nach einer kurzen Zeit wieder verlassen müssen. Gerade für Kinder ist dieser stetige Wechsel nicht einfach. Ein weiterer Aspekt, der bei unbeschränktem Familiennachzug von Bedeutung sein würde, ist die Akzeptanz der Gesellschaft. Wir haben in den letzten Jahren eine Vielzahl an ehrenamtlichen Engagement, an Zusammenarbeit und Integrationsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung erlebt. Allerdings müssen wir dennoch aufpassen, diese Offenheit in Zukunft nicht überzustrapazieren.

    Daher haben CDU/CSU und die SPD als gemeinsame Koalition das Asylpaket II verabschiedet, in welchem unter anderem geregelt wird, dass bis März 2018 der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt wird. Ob aus dieser befristeten Aussetzung eine verlängerte Regelung über das vereinbarte Datum hinaus werden soll, wird erst im Frühjahr entschieden werden. Dabei sind beide Seiten der Argumentation zu beachten und sachkundige Institutionen wie das Auswärtige Amt und die Verwaltungsgerichte beratend zur Seite zu ziehen.

    Die Erfahrungen aus den von Ihnen erwähnten Programmen auf Basis privater Bürgschaften können uns bei der Entscheidungsfindung eine gute Orientierung sein. Vielleicht stellen diese auch einen zukunftsweisenden Ansatz in der Diskussion um den Familiennachzug dar, der auf die Bundesebene erweitert werden sollte. Dies wird sich jedoch erst in der Zukunft zeigen, auch wenn ich diesen Projekten grundsätzlich mit positiver Einstellung gegenüber trete.

    Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter martin.paetzold@bundestag.de zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Pätzold

    Kommentar zur Antwort:

    martin.paetzold@bundestag.de

  • Paus Lisa GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    lisa.paus@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Post Achim SPD _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    Sehr geehrte Frau Klemme,

    haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. September zum Thema Familiennachzug. Gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Fragen.

    Für mich ist klar, dass der Familiennachzug eine wichtige Grundlage für eine gute Integration ist. Die psychische Belastung, die eigene Familie in einem Kriegsgebiet zurücklassen zu müssen, muss unvorstellbar groß sein. Die ständige Ungewissheit, was mit den Liebsten passiert und ob sie die nächsten Tage und Wochen überleben, muss sehr belastend sein. Das Zusammenleben in der Familie ist aus meiner Sicht unersetzlich für eine erfolgreiche Integration hier in Deutschland.

    Schon vor der Bundestagswahl hat Herr de Maiziere bekannt gegeben, dass er die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte über März 2018 hinaus verlängern will. Auch Frau Merkel hat erklärt, dass sie über eine Verlängerung Anfang nächsten Jahres entscheidet. Im Wahlprogramm der Union wird betont: „Ehe und Familien zu fördern, bleibt für uns eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Deshalb stehen Ehe und Familien unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.“ Offensichtlich gilt dieser Schutz nach Ansicht der Union nicht für jeden.

    Ich habe zu diesem Thema eine klare Meinung: Ich bin ich gegen eine Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzbedürftige. Ich werde mich daher auch nach der Bundestagswahl dafür einsetzen, dass der Familiennachzug wieder stattfinden kann. Dies hat meine Partei auch in ihrem Regierungsprogramm klar formuliert.

    Unsere Demokratie lebt von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für die Gesellschaft einsetzen. Die Bereitschaft dafür ist hoch. Das zeigt auch der Einsatz vieler tausend freiwilliger Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe. Ohne das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen, Kirchen und Vereinen hätte Deutschland in den letzten Jahren ein großes Problem gehabt. Deswegen wollen meine Partei und ich die Arbeit der Helferinnen und Helfer noch stärker unterstützen. Wir würdigen das große Engagement vieler Freiwilliger, aber auch von Menschen in Verwaltung, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Initiativen und Vereinen, die sich für neu Hinzugezogene einsetzen und die gegen Rassismus aufstehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Achim Post

    Kommentar zur Antwort:

    achim.post@bundestag.de

  • Radziwill Ülker SPD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Als Landespolitikerin bin ich für Familiennachzug. Das hilf bei der Integration. Davon bin ich überzeugt und in den 43 Jahren in den ich in Berlin lebe, auch mehrfach bestätigt worden. Wir leben in einem Einwanderungsland und wenn wir in unsere Geschichte zurückblicken, war es seit auch Jahrhunderten so.

  • Rauhut Stephan LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    steve.rauhut@die-linke-berlin.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Rawert Mechthild SPD

    Kommentar zur Antwort:

    mechthild.rawert@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Redolfi Sara DIB _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    …entschuldige bitte die späte Antwort, es ging ganz an mir vorbei, dass ich eine bewegung.jetzt-Adresse habe… 🙂
    Also zum Thema Flüchtlinge:
    1. Ganz klar spricht sich Demokratie in Bewegung für Familiennachzug aus. Wie man da eine andere Position einnehmen kann, ist mir ehrlich gesagt unverständlich.
    2. Dazu haben wir als DiB noch keine Position, aber du hast recht, dass das ein wichtiger Punkt ein. Wenn du ihn auf abstimmen.bewegung.jetzt als Initiative einbringen würdest, hättest du schon mal meine Stimme.
    3. Das beantwortet dann vermutlich auch deine dritte Frage, oder? 🙂
    Wir haben Demokratie in Bewegung gegründet, damit Menschen wie du mit Ideen und Begeisterung sich direkt politisch betätigen können und nicht nur alle 4 Jahre ein Kreuzchen setzen. Daher die ausdrückliche Bitte, dass du das Thema gleich bei uns einbringst. 🙂
    Liebe Grüße,
    Sara

    sara.redolfi@bewegung.jetzt

    Kommentar zur Antwort:

    hallo@bewegung.jetzt

  • Remlinger Stefanie GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    stefanie.remlinger@gruene-fraktion-berlin.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Renner Tim SPD _ ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Sehr geehrte Frau A..
    da Tim Renner im Endspurt kurz vor der Wahl einen sehr engen Terminkalender hat, bitte ich Sie zu entschuldigen, dass er es nicht schafft, Ihre Mail persönlich zu beantworten.

    Ich bin eine Mitarbeiterin von Tim und kann Ihnen hier eine grobe Einschätzung/Antwort auf Ihre erste Frage zur Flüchtlingspolitik geben.

    Familiennachzug ist nicht nur ein Weg, sondern ein wichtiger Bestandteil zur Integration von Flüchtlingen. Wie soll ein Geflüchteter sich offen auf ein neues Land einlassen/integrieren können, wenn sein Herz und seine Gedanken ständig bei seinen Lieben in bspw. Syrien sind.

    Zu Ihrer zweiten und dritten Frage kann ich leider keine konkrete Antwort durch Tim Renner geben. Ich vermute aber schwer, dass er diese Organisation unterstützen würde und sich ebenfalls im Bundetag für ein bundesweites Programm stark machen würde.

    Falls Sie doch lieber eine direkte Antwort vom Kandidaten haben möchten, sende ich Ihnen anbei seinen Terminkalender. Er ist jeden Tag auf der Straße unterwegs um das Gespräch mit Bürgern zu suchen. Hier können Sie Herrn Renner antreffen und ihm persönlich ihre Fragen stellen.

    Online Terminkalender: https://bundesrenner.de/termin

    Mit besten Grüßen

    Roya Aßbichler

    Kommentar zur Antwort:

    tim@bundesrenner.de

  • Retzlaff Steffen PARTEI

    Kommentar zur Antwort:

    steffen.retzlaff@parteimail.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Roth Claudia GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    claudia.roth@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Rix Sönke SPD _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    zu (1) – Ich bin absolut dafür, den Familiennachzug auch für subsidiär Geschützte wieder zu ermöglichen. Familiennachzug und das Zusammenleben in der Familie tragen zu einer guten Integration bei. Deshalb wird die SPD die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs nicht verlängern.
    Zu (2) – Ich befürworte die Landesaufnahmeprogramme und bewundere das Engagement all derjeniger, die sich im Rahmen privater Bürgschaften dafür einsetzten, dass mehr Familienangehörige auf sicherem Wege nach Deutschland kommen können.
    Zu (3) – Ja. Ein Bundesprogramm könnte viel zu einer abgesicherten Finanzierung und geregelten Verfahren beisteuern.
    Beste Grüße
    Sönke Rix

    Kommentar zur Antwort:

    soenke.rix@bundestag.de

  • Rößner Tabea GRÜNE

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    tabea.roessner@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Rousiamani-Goldthau Anastasia FDP _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN

    Antwort:

    Zur Frage 1
    Sicherlich gelingt Integration grundsätzlich leichter, wenn Geflüchtete auch ihre Familie in Sicherheit und bei sich wissen und gemeinsam ein neues Leben aufbauen können. Vor allem aber dürfen wir nicht die menschliche Dimension außer Acht lassen: Familien über Jahre hinweg auseinander zu reißen verursacht schweres Leid. Auch deswegen haben anerkannte Asylbewerber das Recht auf Familiennachzug.

    Bei Geflüchtete mit subsidiärem Schutz geht es um Personen, die nach Wegfallen der Fluchtgründe (z.B. Stabilisierung der Lage in der Heimatregion) wieder zurückkehren müssen. Unter der Annahme, dass eine solche Rückkehr in absehbarer Zeit erfolgen kann, wäre hier ein Familiennachzug sicherlich nicht nur nicht zwingend nötig, sondern evtl.
    sogar kontraproduktiv im Hinblick auf eine reibungslose Rückkehr dieser Geflüchteten. Wir sind uns aber vermutlich einig, dass bestimmte Konflikte wie etwa in Syrien leider wenig Hoffnung auf ein schnelles Ende geben. Ein wichtiges Kriterium sollte zudem die Sicherheitslage und die sonstigen sozio-ökonomischen Umstände der betroffenen Familienangehörigen sein. Eine pauschale Aussetzung des Familiennachzugs für alle diese Personen über Jahre daher nicht sinnvoll. Vielmehr geht es darum kluge, schnelle und menschliche Entscheidungen in jedem Einzelfall zu treffen.

    Zur Frage 2+3
    Ich begrüße zivilgesellschaftliches Engagement (nicht nur) in diesem Bereich sehr. Noch besser fände ich allerdings ein bundeseinheitliches
    Vorgehen wie oben skizziert. Denn auch wenn beispielsweise die von ihnen genannte Organisation ausweislich ihres vorbildlich transparenten web-Auftritts sich redlich bemüht eine bestmögliche Auswahl zu treffen, welchen Personen sie helfen will (und v.a. kann), so geht es hier doch
    eigentlich um eine Aufgabe, die der Staat in zügiger, rechtssicherer Weise bei Anwendung eines einheitlich umgesetzten Rechtsrahmens übernehmen sollte.

    Mit besten Grüßen,
    Athanasia Rousiamani- Goldthau

    Kommentar zur Antwort:

    athanasia.rousiamani-goldthau@fdp-fk.de

  • Schäffler Frank FDP

    Kommentar zur Antwort:

    mail@frank-schaeffler.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Scheffler Marc LINKE _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    ür die Integration ist es unabdingbar das Geflüchtete mit ihren Familien zusammenleben können, die geflüchteten Leben derzeit in ständiger Angst um ihre zurückgebliebenen Familienangehörigen, dass verhindert das die Menschen sich auf etwas anderes konzentrieren können wie Arbeit Schule Sprachkurs oder Ähnliches.

    Zum anderen sind viele Geflüchtete oft schweren Traumata ausgesetzt, auch hier ist die Familie wichtig ( wie sie auch bei uns einen Stellenwert einnimmt)
    DIE LINKE. wird auch nach der Wahl alles dafür tun, damit die Familienzusammenführung wieder möglich ist, dafür brauchen wir jede Unterstützung.

  • Schmidt Sibylle AFD _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN

    Antwort:

    Liebe Flüchtlingspaten,
    eine Familienzusammenführung von Eltern und minderjährigen Kindern aus Kriegsgebieten sollte in beide Richtungen selbstverständlich sein. Als erstes sollte geprüft werden, ob es Regionen im Heimatland gibt, wo Familien keiner unmittelbaren Gefahr ausgesetzt sind. Während ihres Aufenthaltes in Deutschland sollte Zeit unbedingt genutzt werden. Aller Anfang beginnt mit dem eigenständigen Durcharbeiten von Arbeitsheften: Deutsch als Fremdsprache. Daneben hätten die Ankommenden viel mehr in die Aufgaben in den Unterkünften eingespannt werden können, um die Kosten für ihren Aufenthalt so gering wie möglich zu halten. Es hätte auch zu mehr Verständnis geführt, wenn Männer Unterkünfte selber sauber hielten. Ich wohne Tür an Tür mit 600 Immigranten einer Sammelunterkunft. In diesem Zusammenhang fragt man sich, warum Krankenkassen durch das Anwerbeabkommen mit der Türkei immer noch für Arztkosten in der Türkei lebender ELTERN aufkommen müssen. (Bitte selber sachkundig machen, konnte es zuerst auch kaum glauben.)

    Vor diesem Hintergrund ist das Engagement von Flüchtlingspaten, durch eigenes finanzielles Engagement einzelnen Familien zu helfen, um so löblicher. Sie sollten aber nicht versuchen, damit Politik zu machen. Diese Menschen gehören nicht hierher und es können gravierende Konflikte in ferner Zukunft entstehen, wenn sinnvolle demographische Grundsätze hier keine Anwendung finden. Während ihres Aufenthaltes sind Schulbesuche, Ausbildungen und Arbeitsaufnahme eigentlich selbstverständlich. Auch ein freundschaftlicher Umgang. Ein neu zu gestaltendes Aufenthalts-, Asyl- und Einwanderungsgesetz sollte alle Aspekte von Einreise, Aufenthalt und Rückführung von Ausländern regeln. Da sich viele Paten bei Unterschrift nicht im klaren waren, welche erheblichen Kosten auf sie zukommen, sollten diese Landesaufnahmeprogramme nicht fortgeführt werden. Es gibt 8 Mrd. Menschen auf der Erde. Wer karitativ tätig sein möchte, kann sich in Marzahn-Hellersdorf ausreichend betätigen. Es würde alternativen Gutmenschen – die viel bewegt haben in den letzten Jahrzehnten – auch guttun, ihr verkrampftes Verhältnis zu der körperlich arbeitenden Bevölkerung zu normalisieren.
    Danke für euer Engagement.

    Kommentar zur Antwort:

    sibylle.c.schmidt@web.de

  • Scho-Antwerpes Elfi SPD

    Kommentar zur Antwort:

    elfi.scho-antwerpes@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Schröder Ria FDP

    Kommentar zur Antwort:

    info@riaschroeder.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Schüle Manja SPD _ ANTWORT LESEN: HIER BITTE KLICKEN

    Antwort:

    Zu Ihren Fragen: Ich werde mich dafür einsetzen, dass die pauschale Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte nach 2018 nicht verlängert wird. Familiennachzug und das Leben in der eigenen Familie tragen zu einer guten Integration bei. Deshalb habe ich mich auch sehr gefreut, dass Martin Schulz im „TV Duell“ einer pauschalen Verlängerung nicht zugestimmt hat.

    Vereine wie Flüchtlingspaten Syrien e.V. leisten einen bewundernswerten Verdienst zur Integration und sollten in ihrer Arbeit unterstützt werden. Ich selbst bin in der Flüchtlingshilfe aktiv. Derzeit ist die Aufnahme von Flüchtlingen über eine Verpflichtungserklärung nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes von den Ländern festzulegen. Die Hürden für unsere Mitmenschen, privat mit viel Geld – neben ihrem ganzen ehrenamtlichen Engagement – zu bürgen, ist aus meiner Sicht nicht leistbar. Mit freundlichen Grüßen, Manja Schüle

  • Schulz Martin SPD

    Kommentar zur Antwort:

    parteivorstand@spd.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Schulte-Wissermann Martin PIRATEN

    Kommentar zur Antwort:

    martin.schulte-wissermann@stadtrat.dresden.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Schwarzer Christina CDU

    Kommentar zur Antwort:

    christina.schwarzer@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Selle Johannes CDU

    Kommentar zur Antwort:

    johannes.selle@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Siegemund Jan FDP

    Kommentar zur Antwort:

    info@fdp-jena-shk.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Slave Günter MLPD _FÜR DIE ANTWORT HIER KLICKEN

    Antwort:

    Ich bin für ein uneingeschränktes Asylrecht für alle Unterdrückten auf antifaschistischer Grundlage. Das schließt für mich die Ablehnung des Dublin-III Abkommens und der Drittstaatenreglegung ein. Ich bin gegen Abschiebungen in sogenannte „sichere Herkunftsländer“ und gegen die drastischen Einschränkungen des Asylrechts!
    Ich lehne die Unterscheidung in Menschen erster, zweiter und dritter Klasse ab. Das schließt ein, dass auch „subsididär Schutzberechtigte“ das Recht auf Familiennachzug haben müssen. Ich setze mich entsprechend dafür ein, die Regelung des Innenministers zum Aussetzen des Familiennachzugs aufzuheben. Alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, müssen voll rechtlich gleichgestellt werden. Statt die Flüchtlinge zu bekämpfen muss eine Weltordnung bekämpft werden, die mit Kriegen, Hunger, Umweltkatastrohen usw. täglich neue Fluchtursachen schafft. Dafür setze ich mich ein! Das Recht auf Flucht zu verteidigen, bedeutet für mich allerdings nicht die Auswanderung zu propagieren sondern den Menschen Hilfe zu geben, in ihrer Heimat zu bleiben und dort den Kampf für Abschaffung ihres Elends und für nationale und soziale Befreiung zu führen. Deshalb bin ich proletarischer Internationalist. Ich halte den Aufbau eines Gesundheitszentrums durch Solidaritätsbrigaden der ICOR in Kobane dafür für eine wegweisendes Zeichen.

    Kommentar zur Antwort:

    slave-dd@online.de

  • Snelinski Oliver PARTEILOS

    Kommentar zur Antwort:

    mail@oliver-snelinski.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Spiecker Rainer CDU _ANTWORT LESEN: HIER KLÖICKEN

    Antwort:

    Zu 1.: Nach der Wahl müssen gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, um den Familiennachzug für Flüchtlinge zu regeln. Im Gegensatz zur SPD tritt die CDU für eine Anschlussregelung ein: Im März 2016 hatte die Große Koalition beschlossen, dass Menschen mit einem subsidiären Schutz ihre Familien zwei Jahre lang nicht nachholen dürfen.

    Zu 2.: Im Grunde befürworte ich jedes bürgerschaftliche Engagement. Im Einzelfall mögen sicher auch Bürgschaften das Mittel der Wahl sein für einen Familiennachzug. Aber grundsätzlich muss dieser Familiennachzug durch ein entsprechendes Bundesgesetz geregelt sein – für alle Bundesländer.

    Zu 3.: siehe Antwort 2

    Kommentar zur Antwort:

    rainer.spiecker@cdu-wuppertal.de

  • Stamp Joachim FDP

    Kommentar zur Antwort:

    joachim.stamp@landtag.nrw.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Steffel Frank CDU

    Kommentar zur Antwort:

    frank.steffel@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Taş Hakan LINKE

    Kommentar zur Antwort:

    tas@linksfraktion-berlin.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Timmermann-Fechner Astrid CDU

    Kommentar zur Antwort:

    astrid.timmermann-fechter@bundestag.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Todtenhausen Manfred FDP

    Kommentar zur Antwort:

    fdp@elto.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Ulrich Claudia GRÜNE

    Kommentar zur Antwort:

    claudia.ulrich@gruene-kiel.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Vogt Oliver CDU

    Kommentar zur Antwort:

    cdu-mindenluebbecke@t-online.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Ullrich Dr. Volker CSU _ANTWORT LESEN: HIER KLICKEN!

    Antwort:

    …vielen Dank für Ihre Fragen, die Teil der Kampagne „Hilfe, wie wähle ich menschliche Flüchtlingspolitik?“ sind. Mir liegt viel an einem sachlichen und individuellen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises zur Flüchtlingspolitik. Daher würde ich mich freuen, wenn wir auch persönlich zu Ihren Fragen miteinander ins Gespräch kommen könnten.

    1. Ich bin Bundestagsabgeordneter einer Partei mit Orientierung am christlichen Menschenbild. Selbstverständlich unterstützen wir Familien bestmöglich, damit sie in Deutschland gut ankommen. Der Schutz der Familie ist im Grundgesetz ebenso garantiert wie das Grundrecht auf Asyl. Wirklich Schutzbedürftigen helfen wir. Wir wollen auch nicht, dass Familien jahrelang getrennt sind. Asylsuchende müssen von den Behörden rasch Gewissheit bekommen, ob sie eine Lebens- und Bleibeperspektive in Deutschland haben. Bei anerkannten Asylbewerbern mit dauerhaftem Bleiberecht können Familienangehörige ohne Einschränkung hierher ziehen. Es steht außer Frage, dass das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kindern ihre Integration erleichtern kann. Die Integration der nach Deutschland Geflüchteten erfolgt aber vor allem auch in den Städten. Die Menschen in den Kommunen, die sich für Flüchtlinge engagieren, dürfen nicht überfordert werden, sondern brauchen Entlastung, um die Menschen mit Bleiberecht gut integrieren zu können. Wir wollen eine Steuerung von Zuwanderung. Das heißt auch, bei einem Familiennachzug muss der Aufenthaltsstatus gesichert sein. Subsidiär Schutzbe-rechtigte, die wegen der besonders schwierigen Lage in ihrem Land vorübergehend bleiben dürfen, sind nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht asylberechtigt. Wir wollen ausschließen, dass Familiennachzügler nach Deutschland kommen und die komplette Familie kurz nach der Einreise wieder ausreisen muss, weil der subsidiäre Schutz aufgehoben wurde. Bei subsidiär Schutzberechtigten wird nach einem Jahr geprüft, ob im Herkunftsland weiterhin Gefahr droht. Es kann sein, dass Menschen unser Land wieder verlassen müssen, weil kein Asylgrund gegeben ist. Demzufolge kann dann auch kein Familiennachzug gewährt werden. Für diese Gruppe haben CDU und CSU den Nachzug zunächst ausgesetzt. Besondere Schicksale werden berücksichtigt. In Härtefällen können Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Besonders berücksichtigt wird das Wohl von Kindern. Wir brauchen eine Steuerung von Zuwanderung, zum Beispiel durch ein Einwanderungsgesetz für bestimmte Berufsgruppen. Welcher Schutz gewährt wird, muss im Einzelnen geprüft und entschieden werden. Ich bin überzeugt: Die meisten Menschen in Syrien zum Beispiel sehnen sich nach Sicherheit und hoffen auf ein Ende des Krieges. Sobald sich die Situation in Syrien wirklich verbessert hat, wollen mittelfristig viele subsidiär Schutzberechtigte in ihre Heimat zurückkehren und ihr Land wieder aufbauen.

    2. Die Menschen in Deutschland haben bei der Bewältigung der Flüchtlingsbewegung Größe gezeigt. Menschen lassen Flüchtlinge bei sich wohnen, helfen ihnen bei Behördengängen und bringen ihnen Deutsch bei. Wir können den engagierten Köpfen in den Kommunen, Hilfsorganisationen und den vielen Ehrenamtlichen nur dankbar sein. Respekt habe ich vor Menschen, die private Bürgschaften übernommen haben, damit nahe Familienangehörige hierher kommen können. Grundsätzlich befürworte ich Programme, die die Integration zum Beispiel durch Spracherwerb erleichtern.

    Landesaufnahmeprogramme können wirkungsvoll sein. Sie haben Menschen davor bewahrt, sich in engen Booten auf dem Mittelmeer in Lebensgefahr zu begeben. Sie müssen aber auch in der Praxis funktionieren. Menschen, die Gutes tun wollen, brauchen Verlässlichkeit, zum Beispiel über die Dauer und Art der Kosten. Vereine wie „Flüchtlingspaten Syrien“ verdienen Unterstützung für ihr Engagement.

    3. Im Bundestag wird das Thema nach der Wahl diskutiert und die Frage geklärt werden, ob und in welcher Form ein bundesweites Programm realisiert werden könnte. Ich verfolge das Ziel, dass Bund und Länder die Kommunen weiterhin so gut wie möglich in ihrer Integrationsarbeit für geflüchtete Menschen unterstützen. Städte und Gemeinden haben noch eine große Aufgabe vor sich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Volker Ullrich MdB

    Kommentar zur Antwort:

    volker.ullrich@bundestag.de

    Gründliche Antwort mit erwartungsgemäßer Absage an den Nachzug für subidiär Geschützte; uns gefällt aber ein Satz besonders gut: „Bei anerkannten Asylbewerbern mit dauerhaftem Bleiberecht können Familienangehörige ohne Einschränkung hierher ziehen.“
    Das ist ja derzeit eben NICHT der Fall; MINDERJÄHRIGE mit Flüchtlingsstatus dürfen ihre Eltern herholen, aber NICHT ihre minderjährigen Geschwister. Wir werden – auch wegen der grundsätzlich recht positiven Haltung den Landesaufnahmeprogrammen gegenüber – nach der Wahl mal das Gespräch mit Herrn Ullrich suchen und auch diesen Punkt ansprechen.

  • vom Berg Joachim FDP

    Kommentar zur Antwort:

    joachim.vomberg@fdp-fraktion-muehlheim.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Wenderoth Gerhard FREIE WÄHLER

    Kommentar zur Antwort:

    info@freie-wähler-mainz.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Wittmütz Annette FDP

    Kommentar zur Antwort:

    kontakt@kanzleiwittmuetz.de
    hat noch nicht geantwortet. Wollen Sie nochmal nachfragen?:
    „Sehr geehrte/r Herr/Frau …,
    als Wähler/in habe ich drei Fragen zur Flüchtlingspolitik. Bundesinnenminster de Maizière möchte den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte, der bis zum 16. März 2018 ausgesetzt ist, auch darüber hinaus nicht zulassen.
    (1) – Ist für Sie Familiennachzug z.B. für syrische Geflohene ein Weg zum Gelingen der Integration, der auch für subsidiär Geschützte schnell wieder verfügbar sein muss?
    (2) – Befürworten Sie die in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein noch existierenden Landesaufnahmeprogramme, die den Familiennachzug auf der Basis privater Bürgschaften ermöglichen, wie sie zum Beispiel die FLÜCHTLINGSPATEN SYRIEN e.V. organisieren?
    (3) – Werden Sie sich nach der Wahl in Ihrer Partei dafür einsetzen, ein bundesweites Programm zu realisieren, das dies möglich macht?“

  • Wolf Alexander AFD _ANTWORT LESEN: BITTE KLICKEN!

    Antwort:

    Ihre Fragen gehen alle in die Richtung, den Nachzug von Familienangehörigen der (sogenannten) Geflüchteten – in Wirklichkeit zumeist Einwanderer aus wirtschaftlichen Gründen – zu erleichtern.

    Nach meiner Auffassung ist das Gegenteil richtig, sollten die Grenzen geschützt und der weitere ungesteuerte Zuzug von Einwanderern – im Einklang mit dem Grundgesetz (Art. 16a Abs. 2) – begrenzt werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander Wolf

    Kommentar zur Antwort:

    Tja, Herr Wolf muss sich mit dem Thema nicht auseinandersetzen; auf seinem Planeten GIBT es einfach gar keine Flüchtlinge, sondern es finden Völkerwanderung und feindliche Übernahme statt. Schwupp, Flüchtlingskrise abgeschafft…