Verpflichtungserklärung

Wie funktioniert der Familiennachzug über eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft)?

Viele Menschen sind seit 2015 vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflüchtet und dadurch teils über Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt. Für diese Familien ist es nahezu unmöglich auf legalem Wege wieder zueinander zu kommen. Zwar gibt es für Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus eine theoretische Möglichkeit des Nachzugs enger Angehöriger, jedoch bezieht sich diese nur auf zurückgelassene, minderjährige Kinder (was in der Praxis praktisch nicht vorkommt) oder die Eltern Minderjähriger, die ohne ihre Eltern geflüchtet und zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht volljährig sind. Der Familiennachzug per Verpflichtungserklärung geht jedoch darüber hinaus und ermöglicht einem etwas größeren Kreis an Angehörigen den legalen und sicheren Weg zu ihrer hier lebenden Familie. 

Grundlage für diese Form des Nachzugs sind sogenannte Landesaufnahmeregelungen, die es aktuell noch in den Bundesländern Berlin, Thüringen, Hamburg und Schleswig-Holstein gibt. Sie ermöglichen es hier lebenden Geflüchteten, Verwandte ersten und zweiten Grades (z.B. Geschwister, Kinder, Eltern, Großeltern) nachzuholen. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings nicht leicht zu erfüllen. Neben der engen verwandtschaftlichen Beziehung nach Deutschland, ist es notwendig, dass eine in Deutschland steuerpflichtige Person eine Bürgschaft abgibt und dafür bürgt, dass 5 Jahre lang keine staatlichen Hilfen in Anspruch genommen werden. Das ist nämlich der große Haken am Familiennachzug per Verpflichtungserklärung: In den ersten 5 Jahren muss der gesamte Lebensunterhalt (Lebenshaltungskosten, Miete, etc.) privat getragen werden. Ausgenommen sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung, die das jeweilige Bundesland übernimmt.

Der Familiennachzug über eine Verpflichtungserklärung basiert also auf der Idee, dass die Menschen, die nachkommen zwar eine verhältnismäßig schnelle Möglichkeit zum Nachzug bekommen, in den ersten 5 Jahren aber für sich selbst sorgen müssen bzw. familiäre oder zivilgesellschaftliche Unterstützung erhalten, aber eben keine staatliche. Sollten dennoch staatliche Leistungen beantragt werden, würden die VerpflichtungsgeberInnen dafür aufkommen müssen. Für VerpflichtungsgeberInnen, die eine Verpflichtungserklärung über unseren Verein abgegeben haben, gilt das natürlich nicht. Sie werden durch Spenden abgesichert. Seit Bestehen des Vereins 2015 musste bei rund 300 Nachzügen noch kein(e) VerpflichtungsgeberIn auch nur 1 € übernehmen.

Wie funktioniert die Abgabe einer Verpflichtungserklärung?

Um den Familiennachzug über eine Verpflichtungserklärung zu starten, beginnt man mit dem Sammeln aller erforderlichen Unterlagen. Notwendig sind die unten aufgeführten Unterlagen
– der Person, die einreisen möchte
– der Person zu der sie einreist (Referenzperson/ enge Verwandte)
– der VerpflichtungsgeberInnen (Nachweise über ein ausreichendes Nettoeinkommen von mtl. 2.760 € bei Singles, 3.820 € bei Verheirateten und 4.417 € bei Verheirateten mit einem Kind.)

Unterlagen VerpflichtungsgeberIn

Bei Angestellten

  • die letzten 6 Nachweise über das Netto-Einkommen 
  • Kopie des unbefristeten Arbeitsvertrags
  • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über ungekündigtes Arbeitsverhältnis 
    (nicht älter als 14 Tage)
  • Kopie des Personalausweises
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn nicht in Berlin gemeldet

Bei Selbstständigen

  • Bescheinigung vom Steuerberater über das monatliche Nettoeinkommen
  • letzter Steuerbescheid
  • aktuelle BWA / Einnahmeüberschussrechnung
  • Kopie der Police der privaten Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung mit der Höhe des Beitrags und der Eigenbeteiligung
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts (am besten selbst dort abholen,
    15 € Gebühr, wird sofort ausgestellt)
  • Sofern Existenzgründungszuschüsse von einem Jobcenter bezogen werden, ist darüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Kopie des Personalausweises
  • erweiterte Meldebescheinigung, wenn nicht in Berlin gemeldet

Unterlagen einreisende Person / Referenzperson

  • Pass der Referenzperson (nur die ersten 4 Seiten)
  • Aufenthaltstitel der Referenzperson
  • Meldebescheinigung der Referenzperson
  • Pass der Person, die kommen möchte (alle 48 Seiten), sofern der aktuelle Pass erst kürzlich ausgestellt wurde, Kopie des zuvor ausgestellten Passes oder Ein- und Ausreiseprotokoll
  • Geburtsurkunde Referenzperson und Person, die einreisen möchte
  • Familienstammbuch arab. / dt., um das familiäre Verhältnis zu belegen, vorlegalisiert


Diese Unterlagen werden zusammen mit einem Anschreiben an die örtliche Ausländerbehörde geschickt (in Berlin Landesamt für Einwanderung). Nachdem das Amt die Bonität der Bürgen und die Richtigkeit der Unterlagen sowie die Angaben der Familie aus Syrien überprüft hat, werden die VerpflichtungsgeberInnen zur Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung eingeladen. Im Anschluss wird dann eine sog. Vorabzustimmung an die Botschaft gesendet, über die das Visumsverfahren läuft. Meist ist dies die deutsche Botschaft in Beirut. Dort werden alle Informationen abermals geprüft, bevor die Angehörigen zum ersten Visumstermin eingeladen werden, bei dem der Visumsantrag abgegeben werden muss, den man mit der Einladung erhält. Einige Zeit später können die Angehörigen das Visum abholen und nach Deutschland reisen.