Politik

Die „Flüchtlingspaten Syrien“ tragen gemeinsam den Lebensunterhalt von syrischen Familienangehörigen, helfen bei einer sicheren Flucht aus dem Bürgerkrieg und integrieren die Geflüchteten in den hiesigen Arbeits- und Wohnungsmarkt. Neben dem „regulären“ Familiennachzug, der nur für Ehepartner und eigene minderjährige Kinder gilt und Wartezeiten von bis zu zwei Jahren mit sich bringt, sowie Studentenvisa, ist die legale Einreise auf der Basis von Verpflichtungserklärungen der einzige Weg nach Deutschland, der für syrische Staatsangehörige noch offen steht. Wir setzen uns deshalb für eine Fortführung der Landesaufnahmeprogramme ein, ohne deren Existenz auch die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung nicht mehr möglich ist.

Die Landesaufnahmeprogramme

Nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes kann jedes Bundesland aus humanitären Gründen anordnen, dass Menschen aus bestimmten Ländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 AufenthG). Wer eine solche Erklärung abgegeben hat, erklärt, dass er oder sie sämtliche Kosten der Anreise und des Lebensunterhaltes in Deutschland übernimmt, sofern Nachgezogene nicht in der Lage sind diese allein zu tragen. Der öffentlichen Hand entstehen somit keine zusätzlichen Kosten durch die Aufnahme von Geflüchteten. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes vom 31. Juli 2016 wurde für die Länder diesbezüglich noch mehr Rechtssicherheit geschaffen, in dem die Dauer der Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre festgesetzt wurde.

Landesaufnahmeprogramme existieren derzeit nur noch in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen. In allen anderen Ländern sind diese bereits ausgelaufen.

Die Vorteile

Für die Bundesländer spricht grundsätzlich alles für eine Fortführung und den Ausbau der humanitären Landesaufnahmeprogramme:
• Die Integration: Die Geflüchteten haben vom ersten Tag ihrer Einreise an eine klare Integrationsperspektive. Die hier bereits lebenden Angehörigen und deren Freunde – bis hin zu inländischen Verpflichtungsgebern – stemmen gemeinsam die Mühen der Integration, weil sie ein Eigeninteresse daran haben, die „Eingeladenen“ frühzeitig in den Arbeits- und Wohnungsmarkt zu integrieren.
• Die öffentlichen Kosten: Menschenleben werden weitgehend haushaltsneutral gerettet. Anders als beim „ungeregelten“ Zuzug, der erst einmal mit öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder zu bewältigen ist, erfolgt der Familiennachzug – mit Ausnahme der Krankenkosten – privat. Menschen rücken zusammen, sie stehen aber auch unmittelbar füreinander ein.
• Die Menschlichkeit: Auf ihrer Flucht über das Mittelmeer und die „Balkanroute“ sind in den letzten Jahren mehrere tausend Syrerinnen und Syrer unter grauenhaften Bedingungen gestorben. Dagegen ermöglicht ein humanitäres Visum der Botschaften in Beirut, Izmir oder Istanbul, Amman oder Erbil einen Direktflug ohne Schlepper- und Schleuserbanden.
Es ist daher essentiell, dass in den Ländern die Bemühungen um eine Wiederaufnahme der Landesaufnahmeprogramme unterstützt und wieder stärker vorangetrieben werden.