Politik

Bis zum Auslaufen des Landesaufnahmeprogramms Berlin am 01.01.2025 und noch maximal 5 Jahre darüberhinaus, tragen wir Flüchtlingspaten den Lebensunterhalt von syrischen Familienangehörigen, die mit Hilfe unseres Vereins über den Familiennachzug zu ihren Angehörigen nach Deutschland gekommen sind aus Spenden.  Wir unterstützen außerdem bei der Integrieren in den hiesigen Arbeits- und Wohnungsmarkt. Neben dem „regulären“ Familiennachzug, der nur für Ehepartner und eigene minderjährige Kinder gilt, sowie Studenten- oder Fachkräftevisa, war die Einreise auf der Basis von Verpflichtungserklärungen der einzig legale Weg, der syrischen Staatsangehörigen offen stand, um nach Deutschland zu kommen.

Landesaufnahmeprogramme

Nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes kann jedes Bundesland aus humanitären Gründen anordnen, dass Menschen aus bestimmten Ländern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 AufenthG). Wer eine solche Erklärung abgibt, erklärt, dass er oder sie sämtliche Kosten der Anreise und des Lebensunterhaltes in Deutschland übernimmt, sofern Nachgezogene nicht in der Lage sind diese allein zu tragen. Der öffentlichen Hand entstehen somit keine zusätzlichen Kosten durch die Aufnahme der Geflüchteten. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes vom 31. Juli 2016 wurde für die Länder diesbezüglich noch mehr Rechtssicherheit geschaffen, in dem die Dauer der Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre festgesetzt wurde.

Ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Syrien existiert derzeit nur noch in Thüringen.
In allen anderen Ländern sind diese Programme beendet worden.

Die Vorteile

Das ist besonders bedauerlich, da die Vorteile auf der Hand liegen:
• Die Integration: Die Geflüchteten haben vom ersten Tag ihrer Einreise an eine klare Integrationsperspektive. Die hier bereits lebenden Angehörigen und deren Freunde – bis hin zu inländischen Verpflichtungsgebern – stemmen gemeinsam die Mühen der Integration, weil sie ein Eigeninteresse daran haben, die „Eingeladenen“ frühzeitig in den Arbeits- und Wohnungsmarkt zu integrieren.
• Die öffentlichen Kosten: Menschenleben werden weitgehend haushaltsneutral gerettet. Anders als beim „ungeregelten“ Zuzug, der erst einmal mit öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder zu bewältigen ist, erfolgt der Familiennachzug – mit Ausnahme der Krankenkosten – privat. Menschen rücken zusammen, sie stehen aber auch unmittelbar füreinander ein.
• Die Menschlichkeit: Auf ihrer Flucht über das Mittelmeer und die „Balkanroute“ sind in den letzten Jahren mehrere tausend Syrerinnen und Syrer unter grauenhaften Bedingungen gestorben. Dagegen ermöglichen humanitäre Visa der Botschaften in Beirut, Izmir oder Istanbul, Amman oder Erbil einen Direktflug ohne Schlepper- und Schleuserbanden.
Es wäre daher essentiell, dass die Bemühungen um eine Wiederaufnahme der Landesaufnahmeprogramme unterstützt und stärker vorangetrieben werden.