Politik

Die „Flüchtlingspaten Syrien“ tragen gemeinsam den Lebensunterhalt von syrischen Familienangehörigen, helfen bei einer sicheren Flucht aus dem Bürgerkrieg und integrieren die Flüchtlinge in den hiesigen Arbeits- und Wohnungsmarkt. Neben dem „regulären Familiennachzug“ (der nur für Ehepartner und eigene minderjährige Kinder anerkannter Flüchtlinge gilt und Wartezeiten von bis zu zwei Jahren mit sich bringt) sowie extrem seltenen Studentenvisa ist die legale Einreise auf der Basis von Verpflichtungserklärungen der einzige Weg nach Deutschland, der für syrische Staatsangehörige noch offen steht. Wir setzen uns deshalb für eine Fortführung der Landesaufnahmeprogramme ein, ohne deren Existenz auch die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wirkungslos bleibt.

Die Landesaufnahmeprogramme

Nach § 23 des Aufenthaltsgesetzes kann jedes Bundesland aus humanitären Gründen anordnen, dass bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird (§ 23 Abs. 1 S. 2 AufenthG). Wer eine solche Erklärung abgegeben hat, erklärt, dass er sämtliche Kosten der Anreise und des Lebensunterhaltes in Deutschland übernimmt, sofern Nachgezogene nicht in der Lage sind diese alleine zu tragen. Der öffentlichen Hand entstehen somit keine zusätzlichen Kosten durch die Aufnahme von Flüchtlingen. Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes vom 31. Juli 2016 wurde für die Länder diesbezüglich noch mehr Rechtssicherheit geschaffen, in dem die Dauer der Verpflichtungserklärung auf 5 Jahre festgesetzt wurde. So wurde eine wichtige Hürde in der Umsetzung der Landesaufnahmeprogramme genommen.

Das Problem
Gleichwohl existieren derzeit nur noch in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Bremen Landesaufnahmeprogramme. In allen anderen Ländern sind diese bereits ausgelaufen. Ohne die Existenz von Landesaufnahmeprogrammen waren aber auch alle Bemühungen zur Dauer der Verpflichtungserklärungen umsonst. Denn diese können nur dort angewendet werden, wo durch ein Landesaufnahmeprogramm der nötige Rahmen für die Aufnahme von Flüchtlingen existiert.

Die Vorteile

Für die Bundesländer spricht grundsätzlich alles für eine Fortführung und den Ausbau der humanitären Landesaufnahmeprogramme:

• Die Integration: Die Flüchtlinge haben vom ersten Tag ihrer Einreise eine klare Integrationsperspektive. Die hier bereits lebenden Angehörigen und deren Freunde – bis hin zu inländischen Verpflichtungsgebern – stemmen gemeinsam die Mühen der Integration, weil sie ein Eigeninteresse daran haben, die „Eingeladenen“ frühzeitig in den Arbeits- und Wohnungsmarkt zu integrieren.

• Die öffentlichen Kosten: Menschenleben werden weitgehend haushaltsneutral gerettet. Anders als beim ungeregelten Zuzug, der erst einmal mit öffentlichen Mitteln des Bundes und der Länder zu bewältigen ist, erfolgt der Familiennachzug – mit Ausnahme der Krankenkosten – privat. Menschen rücken zusammen, sie stehen aber auch unmittelbar füreinander ein.
• Die Menschlichkeit: Auf ihrer Flucht über das Mittelmeer und die „Balkanroute“ sind in den letzten Jahren mehrere tausend Syrer unter grauenhaften Bedingungen gestorben; ohnehin wagen meist nur „die Kräftigsten“ diese (Tor)Tour. Dagegen ermöglicht ein humanitäres Visum der Botschaften in Beirut, Izmir oder Istanbul einen Direktflug und lässt Schlepper- und Schleuserbanden alt aussehen.
Es ist daher essentiell, dass in den Ländern die Bemühungen um eine Wiederaufnahme der Landesaufnahmeprogramme unterstützt und wieder stärker vorangetrieben werden.

Mit professioneller Hilfe
Die Bernstein Group (www.bernstein-group.com) ist eine unabhängige Public Affairs und Kommunikationsberatung mit Sitz in Berlin, Frankfurt und Brüssel. Seit 2015 unterstützt sie die politische Arbeit der Flüchtlingspaten Syrien sowohl im Bund als auch in den Ländern. Aktuell setzt sie sich mit uns bei den einzelnen Landesregierungen und Entscheidungsträgern für eine Wiederaufnahme der Landesaufnahmeprogramme ein.

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