Über uns / Transparenz

gruppeUnser Verein hat sich im März 2015 in einer bis dahin kaum beachteten Nische der Flüchtlingshilfe entwickelt. Angesichts des unendlichen Leids in Syrien haben wir uns damals entschieden, Angehörige syrischer Geflüchteter, finanziell, logistisch sowie durch sog. Verpflichtungserklärungen zu unterstützen und auf diese Weise nach Deutschland zu holen. Denn wer an Flucht aus Syrien denkt, hat meist Flüchtlingslager in den Anrainerstaaten, die oft tödliche Flucht über das Mittelmeer oder Container in überforderten deutschen Kommunen im Blick.

Doch es gibt auch einen humanen Weg, um zumindest enge Angehörige bereits hier lebender Menschen aus dem Bürgerkrieg in Syrien zu holen und ihnen ganz konkret zu helfen: Einige Bundesländern haben dafür spezielle Aufnahmeregelungen aufgelegt, die den Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer ermöglichen, sofern Verpflichtungsgeberinnen und -geber, deren Lebensunterhalt durch eine Bürgschaft absichern. Der öffentlichen Hand entstehen daraus praktisch keine Kosten (Ausnahme: Kranken- und Pflegekosten). Diese „Einstandsverpflichtung“ für den Lebensunterhalt ist seit August 2016 auf fünf Jahre begrenzt und gilt unabhängig davon, ob erfolgreich Asyl beantragt wurde. Das daraus resultierende finanzielle Risiko möchten wir als Verein gemeinsam schultern, um möglichst viele Menschen in Not aus Syrien zu retten: Je mehr Patinnen und Paten uns mit regelmäßigen monatlichen Spenden unterstützen, desto mehr Verpflichtungserklärungen können wir organisieren!

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Unser gemeinnütziger Verein hat sich deshalb den folgenden Zweck gesetzt (§ 2 der Satzung):

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. a) Zweck des Vereins ist gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO sowie § 53 AO die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge aus Kriegsgebieten des Nahen Ostens – insbesondere aus den syrischen Bürgerkriegsgebieten –, denen aufgrund von privaten oder kirchlichen Verpflichtungserklärungen ein Aufenthaltstitel gemäß § 23 Abs. 1, 68 des Aufenthaltsgesetzes (Aufnahme aus humanitärem Grund unter der Voraussetzung privater Verpflichtungserklärungen) gewährt wurde und für deren Lebensunterhalt folglich die öffentliche Hand nicht einsteht. Zudem ist der Zweck unseres Vereins, junge Menschen aus diesen Gebieten zu unterstützen, die entsprechend § 16b des Aufenthaltsgesetzes einen Studienplatz in Deutschland vorweisen können und die für die Erlaubnis der Einreise den Lebensunterhalt für das erste Studienjahr nachweisen müssen.

b) Der Satzungszweck nach § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO und § 53 AO wird verwirklicht durch:

aa.) finanzielle, persönliche und logistische Unterstützung der betreffenden Flüchtlinge. Die finanziellen Mittel sammelt der Verein vorrangig über Spenden und Mitgliedsbeiträge ein. Die Unterstützung betrifft namentlich die Hilfe bei der Suche nach einer dauerhaften Unterkunft, der Hilfe bei der Bestreitung des Lebensunterhaltes, bei Behördengängen sowie der gesellschaftlichen Integration in der Bundesrepublik Deutschland. Die finanziellen Mittel des Vereins kommen den unterstützten Personen und deren Kindern unmittelbar zugute, beispielsweise durch (vollständige oder teilweise) Übernahme von Mietzahlungen, Kosten für die Kinderbetreuung, die Bewältigung von Kriegstraumata und ähnlichem.

bb.) die finanzielle Unterstützung der freiwilligen dauerhaften Rückreise in das Heimatland (Rückreisekosten und Re-Integration im Heimatland), wenn die geflüchtete Person und ihre Angehörigen noch vor Ablauf der privaten oder kirchlichen Verpflichtungserklärung die Bundesrepublik Deutschland für immer verlassen. Dabei übernimmt der Verein in begründeten Einzelfällen einmalig die Flugkosten in das Heimatland sowie teilweise oder ganz die Lebenshaltungskosten für einen Zeitraum bis maximal sechs Monaten (nach den in Deutschland geltenden Mindestunterhaltssätzen).

cc.) Unterstützung der Flüchtlinge bei der Inanspruchnahme von Sprachkursen und sonstigen Bildungsangeboten sowie bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Diese Unterstützung umfasst die finanzielle, persönliche und logistische Hilfe.

dd.) Vergabe von bedingt rückzahlbaren Darlehen an Studierende für deren einjährigen bis maximal zweijährigen Lebensunterhalt gemäß Richtlinie der Mitgliederversammlung.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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Unsere Vereinsgründung wurde von Verpflichtungs- und Wohnungsgebern initiiert, die der Familie eines befreundeten syrischen Asylberechtigten helfen wollen. Doch schon im ersten Jahr unserer Arbeit haben wir weit mehr als das geschafft und bis heute konnten wir insgesamt fast 300 Menschen den Weg nach Deutschland ebnen und finanzieren. Möglich machen das über dreitausend regelmäßige Patenschaften. Die intensivste und konkreteste Form der Mitwirkung an unserer Idee ist eine möglichst dauerhafte finanzielle Unterstützung der Flüchtlingspaten in Form einer Patenschaft!

Um die wirtschaftlichen und personellen Eckdaten unserer Arbeit offenzulegen, beantworten wir HIER die zehn Punkte der Selbstverpflichtung von TRANSPARENCY INTERNATIONAL.