„Wo finde ich Euren Transparenzbericht?“

TRANSPARENZBERICHT

Wirtschaftliche Transparenz ist uns sehr wichtig und der vertrauenswürdige Umgang mit den Spenden, die unsere gesamte Arbeit finanzieren, somit einer der wichtigsten Aspekte unserer Arbeit. Generell haben wir festgelegt, dass wir die monatlich wiederkehrenden Dauerspenden („Patenschaften“) ausschließlich und ohne Abzüge für den Lebensunterhalt und Unterstützungsleistungen der syrischen Familien verwenden (sowie als Rücklage für kommende Jahre und spendenärmere Zeiten) – und unsere gezahlten Löhne, Ladenmiete usw. idealerweise ausschließlich aus Einmalspenden bestreiten. Dies haben wir unter den Punkten 7 und 8 dokumentiert. Unser Transparenzbericht folgt der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die wir am 28.7.2017 unterschrieben haben.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Flüchtlingspaten Syrien e.V., Paulstraße 19, 10557 Berlin – gegründet im März 2015.

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
Die Satzung ist auf unserer Webseite veröffentlicht, nämlich hier: [1].
Die Bedingungen für die Auswahl von Angehörigen für die Zusammenarbeit sind hier dokumentiert: [2]
Den politischen Kontext unserer Arbeit beschreiben wir hier: [3]

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Finanzamt für Körperschaften, 14057 Berlin, StNr. 27/653/57514, Bescheid vom 17.04.2020

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Vorsitzende: Tina Mede, Remo Klinger, Charlotte Dreyer
Geschäftsführerin: Katrin Albrecht
Schatzmeister: Christian Fronda

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Der Verein arbeitet auf Grundlage der Berliner Landesaufnahmeregelung für syrische Familienangehörige. Er organisiert Verpflichtungserklärungen nach § 23 Abs. 1 S.2 AufenthG und finanziert Lebenshaltungskosten und Miete aus monatlich wiederkehrenden Spenden („Patenschaften“) während der 5-jährigen Laufzeit dieser Bürgschaften. Zusätzlich arbeitet der Verein im Bereich der Integration der Menschen – durch Hilfe beim Spracherwerb, Wohnungssuche und -Möblierung, Behördengänge oder Jobsuche. Der Verein arbeitet politisch und medial für die Ausweitung der Landesaufnahmeprogramme auf weitere Bundesländer oder den Bund.

Unsere Mittelherkunft und -Verwendung für das Geschäftsjahr 2022 stellen wir in den Punkten 7 und 8 dar. Der Jahresbericht 2022, auf den sich diese Zahlen beziehen, wurde erstellt von unserer Steuerberatergesellschaft, der Wirtschaftsprüfungskanzlei Mazars.

6. Personalstruktur
Eine bezahlte Geschäftsführerin mit 20 Wochenstunden.
Drei Fachbereichsleitungen (Facility, Familien, Banking) mit je 15-20 Wochenstunden.
Etwa 15 Ehrenamtliche (darunter der gesamte Vorstand), SprachlehrerInnen und Familienlotsen

7. Mittelherkunft (2022) in TEUR
1. Spenden: 1.076
davon Monatliche Dauerspenden: 1.037
Einmalspenden: 39
Zweckgebundene Spenden: 0
2. Zuschüsse und andere Einnahmen: 3
Summe: 1.079

8. Mittelverwendung (2022) in TEUR
1. Unterstützungsleistungen: 319
2. Reisekosten Geflüchtete: 5
3. Miete – Wohnungen der Geflüchteten: 214
4. Kautionsleistungen: -7
5. Sprachkurse und Ausbildung: 6
6. Sonstige Leistungen Geflüchtete: 2
7. Personalaufwendungen: 118
8. Aufwendungen Vereinsladen, Geschäftsausstattung: 22
9. Sonstige Aufwendungen: 14
10. Zuführung Rücklagen (ohne Kautionen): 386
Summe: 1.079

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
Keine.

10. Namen von juristischen oder natürlichen Personen, öffentlichen Stellen oder sonstigen Quellen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Keine.

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen treffen, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Schatzmeister), sowie einem vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

04.01.2024