„Wo finde ich Euern Transparenzbericht?“

TRANSPARENZBERICHT

Wirtschaftliche Transparenz ist uns sehr wichtig, denn der vertrauensvolle Umgang mit den Spenden, die unsere gesamte Arbeit finanzieren, ist uns ein wesentliches Anliegen. Generell haben wir festgelegt, dass wir die monatlich wiederkehrenden Dauerspenden („Patenschaften“) ausschließlich und ohne Abzüge für den Lebensunterhalt und Unterstützungsleistungen der syrischen Familien verwenden (sowie als Rücklage für kommende Jahre und spendenärmere Zeiten) – und unsere gezahlten Löhne, Ladenmiete usw. idealerweise ausschließlich aus Einmalspenden bestreiten. Dies haben wir unter den Punkten 7 und 8 dokumentiert. Unser Transparenzbericht folgt der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die wir am 28.7.2017 unterschrieben haben.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Flüchtlingspaten Syrien e.V., Paulstraße 19, 10557 Berlin – gegründet im März 2015.

2. Vollständige Satzung oder Gesellschaftervertrag sowie weitere wesentliche Dokumente, die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
Die Satzung ist auf unserer Webseite veröffentlicht, nämlich hier: [1].
Die Bedingungen für die Auswahl von Angehörigen für die Zusammenarbeit sind hier dokumentiert: [2]
Den politischen Kontext unserer Arbeit beschreiben wir hier: [3]

3. Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Finanzamt für Körperschaften, 14057 Berlin, StNr. 27/653/57514, Bescheid vom 17.04.2020

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
Vorsitzende: Tina Mede, Remo Klinger, Charlotte Dreyer
Geschäftsführerin: Katrin Albrecht
Schatzmeister: Christian Fronda

5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
Der Verein arbeitet auf der Grundlage der Berliner und Brandenburger Landesaufnahmeprogrammen für syrische Familienangehörige. Er organisiert Verpflichtungserklärungen nach § 23 Abs. 1 S.2 AufenthG und finanziert in Folge aus monatlich wiederkehrenden Spenden („Patenschaften“) für die gesamte Laufzeit dieser Bürgschaften – fünf Jahre – alle Kosten, die die so Hergeholten andernfalls von Sozialamt oder Jobcenter erhalten würden. Zusätzlich arbeitet der Verein im Bereich der Integration dieser Personen – durch Hilfe beim Spracherwerb, Wohnungssuche und -Möblierung, Behördengänge oder Jobsuche. Der Verein arbeitet politisch und medial für die Ausweitung der Landesaufnahmeprogramme auf weitere Bundesländer oder den Bund.

Unsere Mittelherkunft und -Verwendung für das Geschäftsjahr 2021 stellen wir in den Punkten 7 und 8 dar.
Der Jahresbericht 2021, auf den sich diese Zahlen beziehen, wurde erstellt von unserer Steuerberatergesellschaft; den Wirtschaftsprüfern von Mazars.

6. Personalstruktur
Eine bezahlte Geschäftsführerin mit 20 Wochenstunden.
Drei Fachbereichsleitungen (Facility, Familien, Banking) mit je 15-20 Wochenstunden.
Eine Übungsleiterin mit einer Monatspauschale von 200€.
Etwa 15 Ehrenamtliche (darunter der gesamte Vorstand), SprachlehrerInnen und Familienlotsen

7. Mittelherkunft (2021)
1. Spenden TEUR 1.160
davon Monatliche Dauerspenden TEUR 1.096
Einmalspenden TEUR 64
Zweckgebundene Spenden TEUR 0
2. Zuschüsse und andere Einnahmen TEUR 9
Summe TEUR 1.169

8. Mittelverwendung (2021)
1. Unterstützungsleistungen TEUR 474
2. Reisekosten Flüchtlinge TEUR 10
3. Miete und Ausstattung – Wohnungen der Geflüchteten TEUR 354
4. Kautionsleistungen TEUR -6
5. Sprachkurse TEUR 1
6. Sonstige Leistungen Geflüchtete TEUR 5
7. Personalaufwendungen TEUR 109
8. Aufwendungen Vereinsladen, Geschäftsausstattung TEUR 22
9. Sonstige Aufwendungen TEUR 10
10. Zuführung Rücklagen (ohne Kautionen) TEUR 190
Summe TEUR 1.169

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation
Keine.

10. Namen von juristischen oder natürlichen Personen, öffentlichen Stellen oder sonstigen Quellen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Keine.

Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch einen Entscheidungsträger unserer Organisation abgezeichnet. Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfer), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

020.01.2023

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