Hämisch klingen die einen, verunsichert die anderen: Zur Zeit weisen uns viele Menschen auf Medienberichte hin, nach denen Verpflichtungsgeber, die für syrische Angehörige bürgten, mit horrenden Forderungen von Sozialamt oder Jobcenter kämpfen müssen und mitunter gar vor dem Ruin stehen. (Welt, Focus).
Was genau ist das Problem – und betrifft es uns auch?
Nein, das tut es nicht. Denn die Situation in Berlin und Brandenburg ist anders als in den beschriebenen Fällen in NRW, Niedersachsen oder Hessen. Dort wurde den Bürgen von den Landesbehörden offenbar in Aussicht gestellt, dass ihre Verpflichtung mit Asylanerkennung endet. Das ist nach dem Anfang August in kraft getretenen „Integrationsgesetz“ aber definitiv nicht der Fall – die Bürgschaft gilt weiter; bei Neuabschlüssen fünf, in Altfällen drei Jahre. Wer sich auf ein frühes Ende der Verpflichtung verlassen hatte, wird jetzt gegen seine Erwartung weiter zur Kasse gebeten. Obendrein bekommen Syrer fast nur noch „subsidiären Schutz“, kein Asyl.
In Berlin und Brandenburg herrschte Klarheit – von Anfang an.
Wir haben schon mit über 100 Bürginnen und Bürgen Familiennachzug durch Verpflichtungserklärungen möglich gemacht – und keinen Zweifel daran gelassen, dass diese Bürgschaft nach Ansicht von Ausländerbehörde und Bundesinnenminister über die Asylanerkennung hinaus gültig ist. Hier bei uns galt die Unterschrift anfangs sogar unbefristet und wurde erst jetzt durch die neue Gesetzeslage auf fünf (bzw. drei Jahre für Altfälle) befristet. Über diese Zeit müssten auch „unsere“ Verpflichtungsgeber tatsächlich mit Zahlungsansprüchen rechnen – wenn es uns nicht gäbe. Doch wir sind für diesen Zeitraum bestens gewappnet: Denn aus einem gemeinsamen Pool von über 3.000 monatlich wiederkehrenden Patenschaften – die Monat für Monat schon 76.000 € zusammenbringen – und hohen sechsstelligen Rücklagen können wir sicherstellen, dass wir den Hereingeholten über diesen gesamten Zeitraum Lebensunterhalt und Miete zahlen. Und dass deshalb aus den mit unserer Unterstützung abgeschlossenen Bürgschaften, solange es uns gibt, keine Zahlungsgefahr für die Menschen entsteht, die diesen lebensrettenden Weg ermöglichen.
(Foto: Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde Berlin.)