29. Mai 2015

„Warum können die Angehörigen nicht einfach selbst als Flüchtlinge einreisen?“

Das Flüchtlingskontingent der Bundesregierung ist ausgeschöpft; und der reguläre Familiennachzug ist beschränkt auf unmittelbare Angehörige, d.h. Ehegatten und minderjährige Kinder. Sonstige Familienmitglieder (Eltern, Großeltern, Geschwister etc.) können aus den Kriegsgebieten und Anrainerstaaten nur nach Maßgabe der Landesaufnahme-Programme nachkommen; Voraussetzung ist, dass Inländer deren Lebensunterhalt übernehmen (Verpflichtungserklärung nach §§ 23, 68 AufenthG). Mit solchen Verpflichtungserklärungen sorgen… weiter lesen »