Doppeltes Warten

Bedingt durch die Corona Pandemie, die Explosion in Beirut und die personelle Überlastung der Deutschen Botschaft in Beirut, vergehen zwischen der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Prüfung der Visumsunterlagen durch die Botschaft immer öfter mehr als sechs Monate.
Das Problem: Bei mehr als sechs Monaten wird das gesamte Aufnahmeverfahren wieder auf Null gestellt und eine neuerliche Verpflichtungserklärung angefordert mit erneuter aufwändiger Bonitätsprüfung und erneuter Übersendung nach Beirut. Doppelter bürokratischer Aufwand also. Für die ohnehin schon stark belasteten, engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LEA und für die Bürgen gibt es also einen ungeheuren Mehraufwand.
Vor allem aber zieht sich das Aufnahmeverfahren für die Betroffenen in Syrien auf eine unkalkulierbare, unzumutbare Weise in die Länge. Vergingen in der Vergangenheit oft nur 3 Monate vom Einreichen der nötigen Unterlagen bis zur Visums-Erteilung und Einreise, so zieht sich das Verfahren nun – ohne Verschulden der Antragsteller – bis zu einem Jahr hin – was dem Anliegen des Aufnahmeprogramms, aus humanitären Notlagen zu helfen, in keiner Weise gerecht wird. In einigen Fällen bekommen die Antragsteller auch schon einen ersten Botschaftstermin, der mit Kosten und Mühen für die Anreise verbunden ist und erfahren beim Warten auf den zweiten Termin (Aushändigung des Visums), dass dieser nicht mehr fristgerecht stattfinden wird.
Was also tun? Zum einen probieren wir eine Verlängerung der Ablauffrist von Verpflichtungserklärungen zu erreichen. Wenn der Prozess zumindest nicht nach sechs Monaten wieder neu aufgerollt werden muss, sparen alle extra Arbeit. Und zum anderen versuchen wir unsere Erfahrungen zu teilen, in der Hoffnung, dass wieder mehr Kapazitäten für diese Prozesse geschaffen werden. Denn die Anfragen von Familien, die Hilfe benötigen, nimmt nicht ab!