Flüchtlingspaten in der „heute“ – Sendung

Regressforderungen für „Flüchtlingspaten“ betreffen unseren Verein glücklicherweise nicht, da wir den Lebensunterhalt und die Miete der syrischen Familien, die mit Hilfe der Flüchtlingspaten gekommen sind, von Anfang an über private Spenden finanziert haben. So halten wir „unseren“ Bürgen den Rücken frei vor Regressforderungen.
Dass jetzt in Fällen, in denen das nicht so war, eine politische Lösung absehbar ist, begrüßen wir als positives Signal in die Zivilgesellschaft. Denn es darf nicht sein, dass humanitäre Hilfe bestraft wird.
Viele Bürgen haben aus Mitmenschlichkeit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, um Menschen aus Syrien vor dem Krieg zu retten. Sie haben auf die Aussagen der Behörden vertraut, dass sie nur so lange finanziell für die Menschen aufkommen müssen, bis diese als Asylberechtigt anerkannt waren. Später wurden sie dennoch zur Kasse gebeten.
Immerhin für Verpflichtungserklärungen, die vor August 2016 unterschrieben wurden, scheint das Damoklesschwert der Regressansprüche durch die Jobcenter nun vom Tisch zu sein.
Für „jüngere“ Verpflichtungserklärungen gilt immer noch eine Unterhaltsverpflichtung für 5 Jahre.
Deshalb (damit keine Missverständnisse entstehen ;-): wir brauchen Eure Spenden weiterhin! Zwar freuen wir uns sehr über diese Regelung, aber für uns bedeutet sie keine Entlastung.
https://www.zdf.de/…/loesung-fuer-fluechtlingsbuergschaften…