Nein! Das haben der Gesetzgeber und das Bundesverwaltungsgericht nunmehr so entschieden. Die Fortgeltung der Verpflichtungserklärungen betrifft sowohl jene, die vor dem 6. August 2016 – dem Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes – abgegeben wurden (unter 1.) als auch solche Verpflichtungserklärungen, die seither unterzeichnet werden (unter 2.). Nur im Ausnahmefall kann einem Jobcenter oder anderen Behörden entgegen… weiter lesen »