26. Juni 2017

Wann wir helfen können – und wann nicht

1. Der Familiennachzug durch Verpflichtungserklärungen nach den Landesaufnahmeprogrammen  für Angehörige syrischer Geflüchteter ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr möglich. 2. Bisher war der Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung nur für Ehepartner, eigene Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (und deren Ehepartner und minderjährige Kinder) möglich. Mit der Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung verpflichtete man sich gegenüber dem Staat, für maximal… weiter lesen »