26. Juni 2017

Wann wir helfen können – und wann nicht

1. Der Familiennachzug durch Verpflichtungserklärungen nach den Landesaufnahmeprogrammen  für Angehörige syrischer Geflüchteter ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr möglich. 2. Bisher war der Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung nur für Ehepartner, eigene Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (und deren Ehepartner und minderjährige Kinder) möglich. Mit der Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung verpflichtete man sich gegenüber dem Staat, für maximal… weiter lesen »

30. Juni 2015

„Endet die Verpflichtungserklärung mit der Asylanerkennung?“

Nein! Das haben der Gesetzgeber und das Bundesverwaltungsgericht nunmehr so entschieden. Die Fortgeltung der Verpflichtungserklärungen betrifft sowohl jene, die vor dem 6. August 2016 – dem Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes – abgegeben wurden (unter 1.) als auch solche Verpflichtungserklärungen, die seither unterzeichnet werden (unter 2.). Nur im Ausnahmefall kann einem Jobcenter oder anderen Behörden entgegen… weiter lesen »