1. Der Familiennachzug durch Verpflichtungserklärungen nach den Landesaufnahmeprogrammen für Angehörige syrischer Geflüchteter ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr möglich. 2. Bisher war der Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung nur für Ehepartner, eigene Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (und deren Ehepartner und minderjährige Kinder) möglich. Mit der Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung verpflichtete man sich gegenüber dem Staat, für maximal… weiter lesen »
26. Juni 2017
29. Mai 2015
„Wie kann ich Euch unterstützen?“
Natürlich und vor allem brauchen wir finanzielle Unterstützung, um den Angehörigen eine langjährige, sichere Unterstützung zu gewährleisten und das finanzielle Engagement der Verpflichtungsgeber*innen auf zahlreichen Schultern zu verteilen. Regelmäßige Spenden erhöhen dabei die Planbarkeit – wir freuen uns aber natürlich auch über Einmalspenden. Hier in Berlin und Brandenburg können wir außerdem immer Tipps für günstigen… weiter lesen »