1. Der Familiennachzug durch Verpflichtungserklärungen nach den Landesaufnahmeprogrammen für Angehörige syrischer Geflüchteter ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr möglich. 2. Bisher war der Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung nur für Ehepartner, eigene Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (und deren Ehepartner und minderjährige Kinder) möglich. Mit der Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung verpflichtete man sich gegenüber dem Staat, für maximal… weiter lesen »
26. Juni 2017
10. November 2015
Hier endet ein Drama mit Happyend

– jedenfalls arbeiten wir gemeinsam dran. Denn A. sitzt mit seinen vier Kindern in Jarmouk in einer Gerätekammer eines öffentlichen Gebäudes fest – seit Monaten schon. Es gibt keinen Strom, und jetzt werden auch Wasser und Lebensmittel nur noch sporadisch auf der Straße verteilt. Die Menschen müssen dort raus, und der FAMILIENNACHZUG ist Ihre einzige… weiter lesen »