26. Juni 2017

Wann wir helfen können – und wann nicht

1. Der Familiennachzug durch Verpflichtungserklärungen nach den Landesaufnahmeprogrammen  für Angehörige syrischer Geflüchteter ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr möglich. 2. Bisher war der Familiennachzug mit Verpflichtungserklärung nur für Ehepartner, eigene Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister (und deren Ehepartner und minderjährige Kinder) möglich. Mit der Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung verpflichtete man sich gegenüber dem Staat, für maximal… weiter lesen »

10. November 2015

Hier endet ein Drama mit Happyend

– jedenfalls arbeiten wir gemeinsam dran. Denn A. sitzt mit seinen vier Kindern in Jarmouk in einer Gerätekammer eines öffentlichen Gebäudes fest – seit Monaten schon. Es gibt keinen Strom, und jetzt werden auch Wasser und Lebensmittel nur noch sporadisch auf der Straße verteilt. Die Menschen müssen dort raus, und der FAMILIENNACHZUG ist Ihre einzige… weiter lesen »