Nur für syrische Familienangehörige – z.B. Geschwister, Eltern und erwachsene Kinder von hier lebenden Syrerinnen und Syrern – haben die Bundesländer ursprünglich Aufnahmeprogramme aus humanitären Gründen aufgelegt (§ 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). In Berlin wurde das Aufnahmeprogramm mittlerweile zwar auf den Irak und Afghanistan erweitert, da aber allein die Anfragen aus Syrien, die Möglichkeiten unseres… weiter lesen »
29. Mai 2015
„Seid Ihr auch über Berlin hinaus tätig?“
Derzeit können wir den Familiennachzug und die Integration in den Wohnungs- und Arbeitsmarkt nur für Berlin organisieren. In Fällen aus anderen Bundesländern können wir leider nur beratend unterstützen. Wir möchten aber alle ermutigen, vergleichbare Initiativen wie unsere zu gründen, so wie es die Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V. gemacht haben. Wer Anfragen für Thüringen hat, kann… weiter lesen »