„Warum ist Eure Initiative auf Syrerinnen und Syrer beschränkt?“

Nur für syrische Familienangehörige – z.B. Geschwister, Eltern und erwachsene Kinder von hier lebenden Syrerinnen und Syrern – haben die Bundesländer ursprünglich Aufnahmeprogramme aus humanitären Gründen aufgelegt (§ 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). In Berlin wurde das Aufnahmeprogramm mittlerweile zwar auf den Irak und Afghanistan erweitert, da aber allein die Anfragen aus Syrien, die Möglichkeiten unseres Vereins um ein Vielfaches überschreiten und wir uns über die Jahre eine spezielle Expertise für Syrien erarbeitet haben, beschränken wir unsere Hilfe auf Menschen aus Syrien. Wir beraten aber auch sehr gern, wenn es um Menschen aus dem Irak geht. Wir können den Familiennachzug in diesen Fällen aber leider nicht über unseren Verein organisieren.