Die von uns unterstützten Familienangehörigen müssen formal unter das Landesaufnahmeprogramm von Berlin fallen, d.h. der syrische „Einladende“ muss bereits seit einem Jahr in Berlin polizeilich gemeldet sein. In anderen Bundesländern arbeiten wir leider nicht. In unserer Arbeit beschränken wir uns auf Menschen, die sich aktuell in Syrien aufhalten und nicht in einem Nachbarland leben. Die… weiter lesen »
29. Mai 2017
11. Dezember 2016
„Könnt Ihr meine Angehörigen herholen?“
Ob wir helfen können oder nicht, hängt immer von der aktuellen Spendensituation und der Anzahl dringender Hilfsanfragen ab. Da wir immer mehr Anfragen haben, als finanzielle Kapazitäten, müssen wir in jedem Fall genau abwägen, wo wir als Team die größte Dringlichkeit sehen. Leider können wir deshalb in den meisten Fällen nicht helfen. Wenn Sie Familienangehörige… weiter lesen »
17. März 2016
In Kürze: Infotermin Verpflichtungsgeber!
So sieht es aus, unser größtes Ziel, die größte Hürde und einziger Weg: Eine Verpflichtungserklärung. Mit dieser hier durften sich B. und K. auf den Weg nach Deutschland machen; mit weiteren Verpflichtungserklärungen wollen wir weitere Menschen rausholen aus dem Bürgerkrieg. Die oder der Unterzeichnende verpflichtet sich für die Dauer von 5 Jahren, für Unterhalt, Miete… weiter lesen »
26. Oktober 2015
So sehen RETTER aus
Bei der Berliner Ausländerbehörde sind wir unterdessen schon so etwas wie Stammkunden. Mitte Oktober waren wir mit zwei Gruppen von Verpflichtungsgeber/innen dort (im Bild v.r. vier Menschen, die mit ihrer Unterschrift eine vierköpfige Familie mit zwei akut IS-bedrohten Töchtern aus dem Kurdengebiet holen) – und im Wochentakt geht es weiter! Derzeit liegen sechs „Vorgänge“ bei der… weiter lesen »
28. August 2015
„Wo finde ich Eure Kontonummer?“
Wir geben es zu: Unsere Kontonummer haben wir absichtlich etwas versteckt, nämlich in unserem Impressum. Denn während unser gut datengeschütztes, schnell ausfüllbares Lastschriftformular uns viel Arbeit abnimmt und Ihre monatliche oder einmalige Spende gleich in unsere Spenderdatenbank überführt, müssen wir über das Konto eingehende Überweisungen von Hand erfassen und verwalten. Und wir erfahren von der… weiter lesen »
30. Juni 2015
„Endet die Verpflichtungserklärung mit der Asylanerkennung?“
Nein! Das haben der Gesetzgeber und das Bundesverwaltungsgericht nunmehr so entschieden. Die Fortgeltung der Verpflichtungserklärungen betrifft sowohl jene, die vor dem 6. August 2016 – dem Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes – abgegeben wurden (unter 1.) als auch solche Verpflichtungserklärungen, die seither unterzeichnet werden (unter 2.). Nur im Ausnahmefall kann einem Jobcenter oder anderen Behörden entgegen… weiter lesen »
29. Mai 2015
„Wie kann ich Euch unterstützen?“
Natürlich und vor allem brauchen wir finanzielle Unterstützung, um den Angehörigen eine langjährige, sichere Unterstützung zu gewährleisten und das finanzielle Engagement der Verpflichtungsgeber*innen auf zahlreichen Schultern zu verteilen. Regelmäßige Spenden erhöhen dabei die Planbarkeit – wir freuen uns aber natürlich auch über Einmalspenden. Hier in Berlin und Brandenburg können wir außerdem immer Tipps für günstigen… weiter lesen »
„Warum ist Eure Initiative auf Syrerinnen und Syrer beschränkt?“
Nur für syrische Familienangehörige – z.B. Geschwister, Eltern und erwachsene Kinder von hier lebenden Syrerinnen und Syrern – haben die Bundesländer ursprünglich Aufnahmeprogramme aus humanitären Gründen aufgelegt (§ 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). In Berlin wurde das Aufnahmeprogramm mittlerweile zwar auf den Irak und Afghanistan erweitert, da aber allein die Anfragen aus Syrien, die Möglichkeiten unseres… weiter lesen »
„Kann ich auch selbst Verpflichtungsgeber/in werden?“
Ab einem Monats-Nettoeinkommen von 2.850.- € (je nach Familiensituation) kann jede/r Bundesbürger/in eine (auf fünf Jahre befristete, aber unwiderrufliche) Verpflichtungserklärung für eine/n syrischen Angehörige/n abgeben. Sie haften dann für den Lebensunterhalt und die Unterkunft der Geflüchteten (ausgenommen sind Kranken- und Pflegekosten) und sollten deshalb möglichst – z.B. durch Spenden von Freunden und Bekannten – das… weiter lesen »
„Leute verpflichten sich, für die Angehörigen von Flüchtlingen aufzukommen; wozu braucht es dann noch Pat/innen?“
Das Aufenthaltsgesetz lässt den Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer zu, wenn Verpflichtungsgeber*innen deren Lebensunterhalt tragen, d.h. der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen (Ausnahme: Kranken- und Pflegekosten). Die Verpflichtungserklärung ist unwiderruflich und gilt für die gesamte Zeit des Aufenthaltes in Deutschland bzw. für 5 Jahre. Das daraus resultierende finanzielle Risiko für die Verpflichtungsgeber*innen möchten wir gemeinsam… weiter lesen »
„Seid Ihr auch über Berlin hinaus tätig?“
Derzeit können wir den Familiennachzug und die Integration in den Wohnungs- und Arbeitsmarkt nur für Berlin organisieren. In Fällen aus anderen Bundesländern können wir leider nur beratend unterstützen. Wir möchten aber alle ermutigen, vergleichbare Initiativen wie unsere zu gründen, so wie es die Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V. gemacht haben. Wer Anfragen für Thüringen hat, kann… weiter lesen »
4. Mai 2015
„Was geschieht, wenn viele Paten abspringen und die Geflüchteten weiter versorgt werden müssen?“
Ja, diese Frage stellen wir uns auch. Wir sorgen vor und geben nicht alles Geld sofort aus, sondern bilden für die hereingeholten Menschen personenbezogene Rücklagenkonten. So wollen wir auch noch weiterarbeiten können, wenn die Patenschaften in einigen Jahren mal rückläufig sind. Unser Ziel ist es, die Angehörigen dabei zu unterstützen, schnell unsere Sprache zu sprechen… weiter lesen »