Das Aufenthaltsgesetz lässt den Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer zu, wenn Verpflichtungsgeber*innen deren Lebensunterhalt tragen, d.h. der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen (Ausnahme: Kranken- und Pflegekosten). Die Verpflichtungserklärung ist unwiderruflich und gilt für die gesamte Zeit des Aufenthaltes in Deutschland bzw. für 5 Jahre. Das daraus resultierende finanzielle Risiko für die Verpflichtungsgeber*innen möchten wir gemeinsam schultern, um möglichst viele Menschen – meist Kinder, Kranke und Alte – aus Syrien zu retten: Je mehr Patinnen und Paten, desto mehr Verpflichtungserklärungen!
Dr. Ulrich Karpenstein
Ulrich Karpenstein ist Partner einer überörtlichen Anwaltskanzlei mit Spezialisierung im Europa- und Verfassungsrecht. Als Vorsitzender des Vereins hat er Verpflichtungserklärungen für zwei syrische Kurden – eine Mutter und ihren 4-jährigen Sohn – abgegeben; so konnten diese legal nach Deutschland einreisen und in Berlin eine privat finanzierte Wohnung beziehen.