Bei der Berliner Ausländerbehörde sind wir unterdessen schon so etwas wie Stammkunden. Mitte Oktober waren wir mit zwei Gruppen von Verpflichtungsgeber/innen dort (im Bild v.r. vier Menschen, die mit ihrer Unterschrift eine vierköpfige Familie mit zwei akut IS-bedrohten Töchtern aus dem Kurdengebiet holen) – und im Wochentakt geht es weiter! Derzeit liegen sechs „Vorgänge“ bei der… weiter lesen »
26. Oktober 2015
29. Mai 2015
„Leute verpflichten sich, für die Angehörigen von Flüchtlingen aufzukommen; wozu braucht es dann noch Pat/innen?“
Das Aufenthaltsgesetz lässt den Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer zu, wenn Verpflichtungsgeber*innen deren Lebensunterhalt tragen, d.h. der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen (Ausnahme: Kranken- und Pflegekosten). Die Verpflichtungserklärung ist unwiderruflich und gilt für die gesamte Zeit des Aufenthaltes in Deutschland bzw. für 5 Jahre. Das daraus resultierende finanzielle Risiko für die Verpflichtungsgeber*innen möchten wir gemeinsam… weiter lesen »