26. Juni 2017

Wann wir helfen können – und wann nicht

Täglich fragen uns viele in Deutschland lebende Syrer/innen und engagierte Mitbürger/innen, die selbst Flüchtlinge kennen, ob sie selbst – oder wir – bei einem Familiennachzug für Angehörige helfen können. Unsere eigenen finanziellen Kapazitäten sind zur Zeit leider ausgeschöpft; selbst in guten (Spenden-)Monaten können wir meist nur 4 bis 5 Menschen helfen (ca. 1% der Anfragenden)…. weiter lesen »

29. Mai 2017

„Wie werden die Angehörigen ausgesucht, die der Verein unterstützt?“

Die von uns unterstützten Familienangehörigen müssen formal unter das Landesaufnahmeprogramm von Berlin fallen, d.h. der syrische „Einladende“ muss bereits seit einem Jahr in Berlin polizeilich gemeldet sein. In anderen Bundesländern arbeiten wir leider nicht. In unserer Arbeit beschränken wir uns auf Menschen, die sich aktuell in Syrien aufhalten und nicht in einem Nachbarland leben. Die… weiter lesen »

30. November 2015

CHRISMON Titelgeschichte „Geradestehen, so geht das“

Nicht eine, gleich zwei Titelseiten hintereinander gehören in der aktuellen CHRISMON uns Flüchtlingspaten. Tina Mede und Ulrich Karpenstein standen mit Kind und Kegel vor der Kamera – und die von ihnen als Verpflichtungsgeber hereingeholte Familie ebenso. Eine ziemlich private Homestory der Flüchtlingspaten-Mitgründer: Ab nächster Woche als Beilage in vielen großen Zeitungen – und hier schon… weiter lesen »

10. November 2015

Hier endet ein Drama mit Happyend

– jedenfalls arbeiten wir gemeinsam dran. Denn A. sitzt mit seinen vier Kindern in Jarmouk in einer Gerätekammer eines öffentlichen Gebäudes fest – seit Monaten schon. Es gibt keinen Strom, und jetzt werden auch Wasser und Lebensmittel nur noch sporadisch auf der Straße verteilt. Die Menschen müssen dort raus, und der FAMILIENNACHZUG ist Ihre einzige… weiter lesen »

5. November 2015

Wir machen weiter – auch 2016

Etliche andere Bundesländer haben ihre Aufnahmeprogramme für syrische Familienangehörige stillschweigend eingestellt – Berlin macht weiter: In Absprache mit dem Regierenden Bürgermeister Müller hat uns die Leitung des Berliner Innensenats mitgeteilt, dass das Berliner Programm über den 31.12.2015 hinaus verlängert werden soll. Auf der Grundlage dieser Anordnung holen wir bisher 71 Alte, Frauen und Kinder aus… weiter lesen »

26. Oktober 2015

So sehen RETTER aus

Bei der Berliner Ausländerbehörde sind wir unterdessen schon so etwas wie Stammkunden. Mitte Oktober waren wir mit zwei Gruppen von Verpflichtungsgeber/innen dort (im Bild v.r. vier Menschen, die mit ihrer Unterschrift eine vierköpfige Familie mit zwei akut IS-bedrohten Töchtern aus dem Kurdengebiet holen) – und im Wochentakt geht es weiter! Derzeit liegen sechs „Vorgänge“ bei der… weiter lesen »

28. September 2015

Brandenburg hat verlängert!

UPDATE: DAS BRANDENBURGER LANDESAUFNAHMEPROGRAMM WURDE BIS ZUM 31.3.2016 VERLÄNGERT. DER STICHTAG WURDE DYNAMISIERT (EIN JAHR VOR ANTRAGSTELLUNG). WIR FREUEN UNS! Ende September war die Verlängerung noch alles andere als sicher. Damals schrieben wir: Das Brandenburger Landesaufnahmeprogramm endet am 30.9.. Doch jetzt hat der Brandenburger Landtag sich in einer von ALLEN Parteien außer der AFD mitgetragenen… weiter lesen »

28. August 2015

„Wo finde ich Eure Kontonummer?“

Wir geben es zu: Unsere Kontonummer haben wir absichtlich etwas versteckt, nämlich in unserem Impressum. Denn während unser gut datengeschütztes, schnell ausfüllbares Lastschriftformular uns viel Arbeit abnimmt und Ihre monatliche oder einmalige Spende gleich in unsere Spenderdatenbank überführt, müssen wir über das Konto eingehende Überweisungen von Hand erfassen und verwalten. Und wir erfahren von der… weiter lesen »

30. Juni 2015

„Endet die Verpflichtungserklärung mit der Asylanerkennung?“

Nein! Das haben der Gesetzgeber und das Bundesverwaltungsgericht nunmehr so entschieden. Die Fortgeltung der Verpflichtungserklärungen betrifft sowohl jene, die vor dem 6. August 2016 – dem Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes – abgegeben wurden (unter 1.) als auch solche Verpflichtungserklärungen, die seither unterzeichnet werden (unter 2.). Nur im Ausnahmefall kann einem Jobcenter oder anderen Behörden entgegen… weiter lesen »

29. Mai 2015

„Wie kann ich Euch unterstützen?“

Natürlich und vor allem brauchen wir finanzielle Unterstützung, um den Angehörigen eine langjährige, sichere Unterstützung zu gewährleisten und das finanzielle Engagement der Verpflichtungsgeber*innen auf zahlreichen Schultern zu verteilen. Regelmäßige Spenden erhöhen dabei die Planbarkeit – wir freuen uns aber natürlich auch über Einmalspenden. Hier in Berlin und Brandenburg können wir außerdem immer Tipps für günstigen… weiter lesen »

„Warum ist Eure Initiative auf Syrerinnen und Syrer beschränkt?“

Nur für syrische Familienangehörige – z.B. Geschwister, Eltern und erwachsene Kinder von hier lebenden Syrerinnen und Syrern – haben die Bundesländer ursprünglich Aufnahmeprogramme aus humanitären Gründen aufgelegt (§ 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). In Berlin wurde das Aufnahmeprogramm mittlerweile zwar auf den Irak und Afghanistan erweitert, da aber allein die Anfragen aus Syrien, die Möglichkeiten unseres… weiter lesen »

„Kann ich auch selbst Verpflichtungsgeber/in werden?“

Ab einem Monats-Nettoeinkommen von 2.760.- € (je nach Familiensituation) kann jede/r Bundesbürger/in eine (auf fünf Jahre befristete, aber unwiderrufliche) Verpflichtungserklärung für eine/n syrischen Angehörige/n abgeben. Sie haften dann für den Lebensunterhalt und die Unterkunft der Geflüchteten (ausgenommen sind Kranken- und Pflegekosten) und sollten deshalb möglichst – z.B. durch Spenden von Freunden und Bekannten – das… weiter lesen »

„Leute verpflichten sich, für die Angehörigen von Flüchtlingen aufzukommen; wozu braucht es dann noch Pat/innen?“

Das Aufenthaltsgesetz lässt den Familiennachzug für Syrerinnen und Syrer zu, wenn Verpflichtungsgeber*innen deren Lebensunterhalt tragen, d.h. der öffentlichen Hand keine Kosten entstehen (Ausnahme: Kranken- und Pflegekosten). Die Verpflichtungserklärung ist unwiderruflich und gilt für die gesamte Zeit des Aufenthaltes in Deutschland bzw. für 5 Jahre. Das daraus resultierende finanzielle Risiko für die Verpflichtungsgeber*innen möchten wir gemeinsam… weiter lesen »

„Seid Ihr auch über Berlin hinaus tätig?“

Derzeit können wir den Familiennachzug und die Integration in den Wohnungs- und Arbeitsmarkt nur für Berlin organisieren. In Fällen aus anderen Bundesländern können wir leider nur beratend unterstützen. Wir möchten aber alle ermutigen, vergleichbare Initiativen wie unsere zu gründen, so wie es die Thüringer Flüchtlingspaten Syrien e.V. gemacht haben. Wer Anfragen für Thüringen hat, kann… weiter lesen »

4. Mai 2015

„Was geschieht, wenn viele Paten abspringen und die Geflüchteten weiter versorgt werden müssen?“

Ja, diese Frage stellen wir uns auch. Wir sorgen vor und geben nicht alles Geld sofort aus, sondern bilden für die hereingeholten Menschen personenbezogene Rücklagenkonten. So wollen wir auch noch weiterarbeiten können, wenn die Patenschaften in einigen Jahren mal rückläufig sind. Unser Ziel ist es, die Angehörigen dabei zu unterstützen, schnell unsere Sprache zu sprechen… weiter lesen »