Ab einem Monats-Nettoeinkommen von 2.850.- € (je nach Familiensituation) kann jede/r Bundesbürger/in eine (auf fünf Jahre befristete, aber unwiderrufliche) Verpflichtungserklärung für eine/n syrischen Angehörige/n abgeben. Sie haften dann für den Lebensunterhalt und die Unterkunft der Geflüchteten (ausgenommen sind Kranken- und Pflegekosten) und sollten deshalb möglichst – z.B. durch Spenden von Freunden und Bekannten – das finanzielle Risiko einer Inanspruchnahme reduzieren, indem Sie selbst dessen Lebensunterhalt tragen. Wir kalkulieren mit monatlichen Kosten i.H.v. ca. 750 EUR für Erwachsene und 500 EUR für minderjährige Kinder. Fragen zum finanziellen Risiko beantworten wir gern unter Kontaktformular.
Dr. Ulrich Karpenstein
Ulrich Karpenstein ist Partner einer überörtlichen Anwaltskanzlei mit Spezialisierung im Europa- und Verfassungsrecht. Als Vorsitzender des Vereins hat er Verpflichtungserklärungen für zwei syrische Kurden – eine Mutter und ihren 4-jährigen Sohn – abgegeben; so konnten diese legal nach Deutschland einreisen und in Berlin eine privat finanzierte Wohnung beziehen.