„Wie werden die Angehörigen ausgesucht, die der Verein unterstützt?“

Die von uns unterstützten Familienangehörigen müssen formal unter das Landesaufnahmeprogramm von Berlin fallen, d.h. der syrische „Einladende“ muss bereits seit einem Jahr in Berlin polizeilich gemeldet sein. In anderen Bundesländern arbeiten wir leider nicht. In unserer Arbeit beschränken wir uns auf Menschen, die sich aktuell in Syrien aufhalten und nicht in einem Nachbarland leben. Die Angehörigen brauchen gültige Reisepässe, ein Familienregister mit zertifizierter deutscher Übersetzung und je nach Familienkonstellation weitere Papiere (zB. die Zustimmung nicht mitreisender Elternteile bei Minderjährigen).
Für all das haben wir ein internes Priorisierungssystem entwickelt. Wer es am allerdringendsten braucht, soll – sobald wie wieder ausreichende finanzielle Kapazitäten haben – Hilfe bekommen. Wegen der großen Zahl an Anfragen können wir aber leider nur noch selten helfen: Wir benötigen ja für jeden einzelnen Fall ein ausreichendes Spendenbudget auf sehr lange Sicht, eine/n Verpflichtungsgeber/in und meist auch Wohnraum in Berlin. Nur wenn wir diese Kapazitäten haben, können wir für einen weiteren Menschen die Einreise nach Deutschland ermöglichen. Dennoch können wir unabhängig vom aktuellen Spendenaufkommen beraten und Wege aufzeigen, wie Geflüchtete selbst eine Verpflichtungserklärung für ihre Angehörigen auf den Weg bringen.