Die von uns unterstützten Familienangehörigen müssen formal unter die Landesaufnahmeprogramme von Berlin und Brandenburg fallen, d.h. der syrische „Einladende“ muss bereits seit einem Jahr in Berlin oder Brandenburg polizeilich gemeldet sein. In anderen Bundesländern arbeiten wir leider nicht. In unserer Arbeit beschränken wir uns auf Menschen, die sich aktuell in Syrien aufhalten und nicht in… weiter lesen »