29. Mai 2017

„Wie werden die Angehörigen ausgesucht, die der Verein unterstützt?“

Die von uns unterstützten Familienangehörigen müssen formal unter das Landesaufnahmeprogramm von Berlin fallen, d.h. der syrische „Einladende“ muss bereits seit einem Jahr in Berlin polizeilich gemeldet sein. In anderen Bundesländern arbeiten wir leider nicht. In unserer Arbeit beschränken wir uns auf Menschen, die sich aktuell in Syrien aufhalten und nicht in einem Nachbarland leben. Die… weiter lesen »