„Könnt Ihr meine Angehörigen herholen?“

Ob wir helfen können oder nicht, hängt immer von der aktuellen Spendensituation und der Anzahl dringender Hilfsanfragen ab. Da wir immer mehr Anfragen haben, als finanzielle Kapazitäten, müssen wir in jedem Fall genau abwägen, wo wir als Team die größte Dringlichkeit sehen. Leider können wir deshalb in den meisten Fällen nicht helfen. Wenn Sie Familienangehörige nach Maßgabe der Landesaufnahmeprogramme aus Syrien oder seinen Nachbarländern herholen möchten, empfehlen wir Ihnen bis auf weiteres folgendes:

1. Denken Sie darüber nach, selbst eine Verpflichtungserklärung für den/die betreffenden syrischen Familienangehörigen abzugeben. Sie müssen hierfür über ein ausreichendes eigenes Nettoeinkommen verfügen (in Berlin: mind. 2.760 €, für eine Single-Person, 3.820 € für Verheiratete und 4.417 € für Verheiratete mit einem Kind). Wichtig ist, dass Sie – allein oder mit anderen – für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren für den Lebensunterhalt und die Unterkunft des/r betreffenden Familienangehörigen aufkommen: Nur wenn der betreffende Angehörige Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt – vor allem Hartz IV und Wohngeld – in Anspruch nimmt, sind Sie gegenüber der öffentlichen Hand regresspflichtig, d.h. Sie müssen als Verpflichtungsgeber alle öffentlichen Mittel erstatten, die vom Jobcenter oder dem Sozialamt für den Lebensunterhalt des eingeladenen Angehörigen einschließlich der Versorgung mit Wohnraum aufgewendet wurden (§ 68 AufenthaltsG). Tragen Sie hingegen privat den Lebensunterhalt (einschl. Wohnraum), ist der eingeladene Angehörige weder berechtigt noch gezwungen, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen – ein Regress aus der Verpflichtungserklärung ist dann nicht zu befürchten.

2. Sofern Sie über kein eigenes ausreichendes Nettoeinkommen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verfügen, fragen Sie in Ihrem Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis nach, wer bereit wäre, dies zu übernehmen. Eine persönliche Ansprache, die das Schicksal der syrischen Angehörigen und deren Gefährdung konkret schildert, ist nach unseren Erfahrungen entscheidend.

3. Erstellen Sie eine Prognose über die voraussichtlichen monatlichen Kosten des Lebensunterhalts der eingeladenen Angehörigen. Maßgeblich für die konkrete Höhe des Lebensunterhaltes ist in der Regel, ob die Angehörigen eine eigene Wohnung in Berlin benötigen. Fragen Sie in ihrem Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis, wer bereit ist, mit einem regelmäßigen monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt und zur Unterkunft beizutragen und legen Sie zusammen – wir selbst kalkulieren zwischen 500 EUR (Kind) und 750 EUR (Erwachsene). Möchten Sie die eingesammelten monatlichen Spenden von der Steuer absetzen lassen, lässt sich dies rasch über eine eigene Vereinsgründung – bei der wir auch unterstützen – realisieren.

Kopiert unsere Vereinsidee!

5. Wie es dann weitergeht, können Sie auf der homepage der Berliner Ausländerbehörde (LEA) zum Landesaufnahmeprogramm nachsehen!
https://service.berlin.de/dienstleistung/326540/15.php

Viel Erfolg!