Infos für Verpflichtungsgeber/innen

Können Sie sich vorstellen, unter dem „finanziellen Schutzschirm“ unseres Vereins eine Verpflichtungserklärung abzugeben? Wir suchen, sofern genügend Patenschaften (monatliche Spender) vorhanden sind, stets auch Verpflichtungsgeber/innen, die fünf Jahre lang mit ihrem Namen für den Zuzug Angehöriger bürgen und ihre „Bonität“ von monatlich mehr als 2.220 € netto* gegenüber der Ausländerbehörde dokumentieren können. Wir als Verein leisten intensive Unterstützung, beraten und begleiten gern – und übernehmen bei den Flüchtlingen alle Kosten, die sonst die oder der Verpflichtungsgeber/in tragen müsste. Könnte die Unterschrift unter eine Verpflichtungserklärung für Sie in Frage kommen? Dann freuen wir uns über Kontaktaufnahmen aus ganz Deutschland!

* Stichwort BONITÄT: Die Ausländerbehörde erwartet von eine/r Verpflichtungsgeber/in ein monatliches Nettoeinkommen von 2.160 € bei unverheirateten Kinderlosen. Verheiratete benötigen 800 € mehr, je minderjährigem Kind weitere 560 €. Unternehmen müssen über die Dauer von drei Jahren einen Gewinn nach Steuern von jährlich 50.000 € nachweisen, um als juristische Person unterschreiben zu können. Für ein KIND kann man ab 1.760 € netto/Monat unterschreiben.