Seit dem 1. August ist Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus wieder möglich. Erst einmal sind wir natürlich froh darüber, dass dies nach fast zweieinhalb Jahren Stillstand nun auch ohne private Bürgschaft wieder gehen soll. Das macht die Arbeit der Flüchtlingspaten jedoch keineswegs überflüssig, denn über den Familiennachzug können nur die allerengsten Angehörigen (Ehepartner und… weiter lesen »










